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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Januar 1529.

Zolls halb :c. schriftlich erhalten haben, und auf das, was die Gesandten bon Zürich jenes Helfers halb dem Land-vogt sowie dem Schultheiß :c. schriftlich und mündlich eröffnet haben, geben beide Theile den Gesandten dieAntwort: 1. Sie werden auf nächsten Dienstag eine Gemeinde versammeln, derselben alle diese Geschäfte vor-bringen, den Hng von Landenberg und seine Mitschuldigen gemäß den Stadtsatzungen strafen, sodaß Zürichnnd jedermann spüre, daß ihnen dieser Frevel und Muthwille mißfällig gewesen; was hierin gehandelt werde,wollen sie nach Zürich melden. 2. Das Gottcswort werde ihnen unvcrmischt mit menschlichen Lehren klar undlauter verkündigt, sodaß sie daran keinen Mangel haben; dabei begehren sie auch ferner zu bleiben, in derZuversicht, daß ihnen nichts anderes gepredigt werde, als was mit Altem und Neuem Testament wohl zubewähren sei. St. A. Zürich: A. Fraumscld.

I». 1529, 4. Januar (Montag vor Triuin Regnm). Marcus, Abt des Gotteshauses Reichenau, an dieBoten von Zürich und Bern, derzeit in Ermatingen. Gemäß vorhandenen Urkunden stehe ihm und seinemGotteshaus die Pfarrkirche zu Ermatingen samt aller geistlichen Jurisdiction daselbst zu, und zwar seit längerals Menschengedenken unangefochten. Wiewohl er nun diese Pfarre immer mit geschickten und tanglichen Prie-stern, die der hl. Schrift wolergrttndt" gewesen, versorgt habe, wie sie denn auch gegenwärtig mit einemgelehrten Priester versehen sei, über welchensie" (die Kirchgenossen) noch niemals eine Klage vorgebracht, indemderselbe auf die dringliche Fürbitte der X Orte damit begabt worden, haben jetzt doch die Ermatinger und ihreGenossen mit eigner Gewalt und ohne Recht sich unterstanden, einen andern Priester aufzustellen, und zwarwollen sie das heute mit den Boten, oder diese mit ihnen, vollstrecken, während er, der Abt, zu ihnen sichgänzlich versehe, daß sie ihn und das Gotteshans nicht derart beschweren und in der Pfarre nichts von sich ausändern oder geschehen lassen werden, sondern der Sache sich nicht beladen. Da nun Niemand ohne Recht vonseinen Briefen und Siegeln gedrängt werden solle, so begehre er hiemit ernstlich, daß die Boten ihn und dasGotteshaus dabei gütlich bleiben und ihm zu Ermatingen keine neue Beschwerde aufbürden lassen, worüberer ihre umgehende Antwort erwarte, :c. St. «.Zürich: «. Thürs. Psnmds°chm.

Zu i». Da der in 8 1 erwähnte Handel sonst noch Erwähnung findet, so nehmen wir hier eine bezüg-liche Kundschaft auf:

1) 1529 (Anfang Januar?). Stephan Keller, (Schneider) von Frauenfeld, gibt über den Frevel, deran dein Helfer begangen worden, samt andern Zeugen folgende beschwornc Kundschaft: 1. Auf Dienstag nachSt. Thomas (1528, 22. Dccembcr) Nachts seien der Helfer und M. Heinrich Fehr in sein Haus gekommen . .(Kleider betreffend), einige Zeit hernach, zwischen 1l> und 11 Uhr, auch Hng von Laudenberg, Martin Wehrli,Landammnnn, Sigmund von Landenberg und Lienhard Schmutz. Da sagt Wehrli:Da finden wir die schelmenund böswicht bi Mandern." Hch. Feer entfernt sich; W., nachlaufend:Du krüppcl, du lämmerich, du erzbuob,warumb bclibst du nit da?" Zum Fenster hinaus wiederholt. 2. Schmutz:Bi dem spürt man wol, daß sy nitbi enandcrn beliben und von Mandern wychen wie die zwölf botten; ich wellt, daß ft) bi Mandern hangetint aneinem boum, und min pfaff ouch." 3. S. v. Laudenberg:Das wellest du darumb, daß dir das erb wurd."4. H. v. Landenberg, immer bei dem Helfer stehend, nimmt am Gespräch wenig Theil. 5. Der Zeuge bittet,in seinem Hauskein unfuor" anzufangen, was alle versprechen, H. v. Landenberg sogar in die Hand gelobt.Nach einigen Worten über den Schlaftrunk redet H. v. Landenberg zum Helfer:Du schclm, was hast gesagtvon dm bildern, oder wie wellen wir die zurecht legen, je uf dis mainung, du wirst mich umb min lib nnd guotpringen; luog wie zittert der schelm, er kan kam antwurt geben und bedarf mich nit anluogen." 6. Schinutz:Dahaben wir üben den rechten." Wehrli:Der schelm hat an Lenz Kaufen hochzit prediget, man soll oder mögdie bilder wol han, jetz hat er am anders gesagt. . ., und min Herren ain ganze gemaind Hand sich vcraint undgemachet, daß sy wie von alter hnr beliben; jetz wollest du oder wöltent ir am anders machen, und ee wir das