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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Kriegskosten wegen beinahe zn einem zweiten Waffengang. Einen Augenblick schien jetzt dieVersöhnung gelungen; man erließ gemeinsam ein Verbot gegen Neligionsschmähnngen, ver-handelte über eine allgemeine Beschwörung der Bünde und des Friedens und versuchte, inden gewohnten Geschäften einander entgegenzukommen; doch traten die Gegensätze bald wiederschroff hervor. Zürich, durch Zusagen gebunden, leitete im Thnrgan und Nhciiithal Reformenein; die zufällig von ihm besetzte Schirmhanptmannschaft in der Landschaft St. Gallendiente als Werkzeug zur Unterdrückung der fürstlichen Herrschaft; die Verwahrungen andererSchirmorte, selbst die Vermittlung befreundeter Stände, blieben wirkungslos; in den Graf-schaften Sargans und Baden und den Freiämtern förderte Zürich die Bildung von refor-mirten Gemeinden und die Aufhebung geistlicher Stifte; über die Pfriindverhaltnisse entschiedes in zahlreichen Streitfällen durch seine Näthe oder das Ehegericht. Mit Znzug einigerandern Orte gewährte es den Thurganern eine Verfassung, welche sowohl den Einfluß derhohen Obrigkeit als die Rechte der Gerichtsherren schmälerte. Es verpflichtete sich die StadtSt. Gallen, indem es ihr den Klvsterhof der Abtei überließ; die Toggenbnrger, indem esihren Loskanf von dem Gotteshaus begünstigte; die Gemeinden von Gaster und Weesen,indem es sie gegen Schwyz beschützte. Zugleich endlich war es beflissen, mit den Glanbens-verwandten in Deutschland in ein Verständnis; zn kommen, das Vertheidigung oder Angriffgegen altgläubige Mächte erleichtern sollte; es versuchte, selbst Venedig und Frankreich fürseine Absichten zu interessiren.

Eine so weit ausgreifende und die herkömmliche Ordnung durchaus gefährdende Thätig-keit mußte nicht nur im Einzelnen auf Widerstand stoßen und viele Interessen verletzen,sondern die Gegenpartei, sosern sie noch Scharsblick und Lebenskraft genug besaß, zu innererEinigung und rechtzeitigem Aufgebot ihrer Mittel drängen. Diese Wendung trat auch ziemlichfrühzeitig ein, indem die V Orte ihre Klagen erklärten, die Beschwerden der Gegner bestritten,auf gemeinen Tagen und vor einzelnen Orten Beistand zum Recht verlangten und mit alt-gläubigen Mächten einen vertrauten Verkehr anknüpften. Die von Zürich und Bern gegensie veranstaltete Sperre steigerte die Spannung rasch; die sofort eintretende Vermittlung neu-traler Orte fand deßhalb bei den V Orten kein Gehör; sie schleppte sich vier Monate langerfolglos hin und zeigte sich schließlich unfähig, den Krieg zu verHilten. Die Waffen ent-schieden dann in wenigen Schlägen zu Gunsten der V Orte; ein neuer Friede stellte denehevorigen Zustand in Thatsachen und Grundsätzen großenthcils wieder her. Die Durch-führung dieses Vertrages siel nun naturgemäß den Siegern zu, die auch nicht zögerten, dem-selben nach allen Seiten hin die strengste Deutung zn geben. Das letzte Jahr unseres Zeit-abschnitts zeigt infolge dessen bereits den Uebergang von revolutionärer Bewegung zn eillerrein erhaltenden und theilweise rückwärts schauenden Politik. Die von einer Seite dringend