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Waldenser um Schutz in ihren Privilegien von Jaques Pougetals maire und 8 anderen Bürgern an die Regierung gerichtetwird. Die Gemüther werden auf beiden Seiten sehr erregt.Michael Dulson hatte den Pfarrer Schmoll der „fripponerie"beschuldigt. Dafür wurde ihm Gefängnissstrafe von 3 Tagenzuerkannt. Der Versuch einer Rechtfertigung gelingt ihm nicht;die Strafe wird ihm nicht erlassen.
Im Jahre 1707 erscheint in Neu-Kelsterbach ein reformirterPrediger, Durand, der bald darauf Stellvertreter des GeistlichenPapon ist. Durand hatte die Gemeinde vom Genüsse desheiligen Abendmahls ausgeschlossen, weil sie Kirchengelderunter sich vertheilt hatte. Bei dieser Gelegenheit hatte derneue Geistliche der ganzen Gemeinde gegenüber sich zu demWorte „reprouves" hinreissen lassen, was Erbitterung hervorrief.Auf eine Vorstellung der Gemeinde hin wird Durand von derBehörde bedeutet, den Genuss des Abendmahls wieder frei-zugeben, da der von ihm angeführte Grund nicht hinreichendsei zu dieser im Sinne der Waldenser äusserst harten Strafe.Nur die beiden Vorsteher, der schon erwähnte Doulson undComminge, sollten für diesmal ausgeschlossen bleiben.
Dem Pfarrer Papon wird von dieser Verfügung Mittheilunggemacht, nachdem er am 23. April 1707, acht Tage vorher,bedeutet worden war, die Gemeinde trotz Durand's Verbotzum Abendmahl zuzulassen.
Papon, dessen thätiges und segensreiches Wirken wirbei anderer Gelegenheit näher betrachten wollen, musste sichdamals der Gemeinde Mörfelden-Gundhof fast ausschliesslichwidmen. Die Gemeinde Neu-Kelsterbach aber, die aus soverschiedenartigen Elementen zusammengesetzt war, konntesich mit dem Stellvertreter dieses erfahrenen Geistlichen nichtbefreunden, daher rühren Zerwürfnisse und die von Durandverhängte Strafe, für die man bisher Papon selbst verantwort-lich gemacht hat.
Am 12. August 1708 bittet die Gemeinde Neu-Kelsterbachum einen Bauplatz am Main zum Erbauen einer Kirche undum das hierzu erforderliche Bauholz. In derselben Eingabesuchen die Unterzeichner, Pouget, Schultheiss, und Robert,