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Wiederbestrafung der Weiberpädication forderte. „Manschaffe schleunigst einen Paragraphen, ich bitte dringenddarum, welcher die luxuria der Weiberpädication fürgleich strafbar und gleich entehrend erklärt wie dieurnischeKotbefriedigungsart der pädicatio mascnlorum: auf dassder Makel der Rechtsungleichheit keinen Augenblick mehran dem Gesetz hafte, auf dass der Staatsbürger auf denun-zierte Weiberpädication ebenso sicher in Untersuchungs-haft gebracht werde, wie auf denunzierte pädicatio mascu-larum; auf dass die Polizei geschlechtlichen Heimlich-keiten in dem einen Falle nachforsche und in dem ande-ren nachspüre, auf dass der Friede der Familien in demeinen Falle zerstört, in dem anderen untergraben werde,auf dass das gerechte Verhängnis der Erpressung auchdie Weiberpädication umklammere und der Selbstmordkünftig auch bei ihr sich acclimatisiere. Dann wird Rechts-gleichheit vorhanden sein."
Sehr richtig schreibt auch Professor Ritschi in Frei-burg i. Br.: „Ihrer Aufforderung, mich dem Antrage der denwissenschaftlich-humanitären Komitees um Aufhebung deshomosexuellen Verkehr mit Strafe bedrohenden Gesetzes-paragraphen anzuschliessen, komme ich gerne nach, weilich die Befriedigung eines solchen perversen Triebes, so-weit ein zweites Individuum dabei keinen Schaden leidet, alseine strafrechtlich zu verfolgende Handlung nicht ansehenkann. In weit höherem Masse straffällig als einen der-artigen Akt, mag er nun in der Konstitution begründetsein oder nicht, halte ich eine auch nach dem neuen Straf-gesetze völlig straflose Schwängerung eines Mädchens,speziell nachdem ihr iu leichtsinniger Weise die Ehe ver-sprochen wurde. Der gute Ruf des Mädchens ist dadurchnach unseren heutigen traurigen Begriffen für alle Zeitenbefleckt, der Mann wird aber womöglich noch als Heldangesehen, wenn er, wie der letzte Prozess „Gerdes" lei-der einmal wieder gezeigt hat, sein Eheversprechen, nach-