— 57 —
fällt neuerdings mehr und mehr und mit Recht. DennKrafft-Ebing, Binet, u. A., die den Erregungsvorgängeneine grosse Bedeutung heimessen, legen doch immer denHauptnachdruck auf die prädisponierenden Momente. Derangeborene Faktor ist der wesentlichere. Das Erwerbenist lediglich ein Erwachen d.es Triebes, ein Manifestwerden,eine Urzeugung giebt es auf seelischem Gebiet sowenig wie auf physischem.
Aber selbst zugegeben, dass normalsexuelle Menschenin nennenswertem Umfange konträrsexuelle Akte begehen,so bleibt immer noch als Gegengrund das Motiv, welchesder österreichische Justizminister von Komer geltendmachte, als er 1867 in seinem Strafgesetzbuchsentwurf, —der nicht in Kraft trat, — den Paragraphen strich. Er sagte:„Eslässt sich nicht erkennen, warum gerade diese Unzuchts-aktc insbesondere mit Strafe bedroht werden sollten."Oesterreich handelt wenigstens insofern konsequenter alsDeutschland, als es auch den konträrsexuellen A 7 erkehrvon Frauen untereinander mit denselben Strafen bedroht.
Noch logischer verfuhr Justinian. Er bestrafte diepädicatio mulierum ebenso wie die pädicatio masculorum.Das galt bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts. Eswerden aus dem Mittelalter eine ganze Reihe von Fällen*)berichtet, wo Männer enthauptet wurden, weil sie an ihreneigenen Gattinnen naturwidrige Akte ausgeführt hatten,(contra naturam carnaliter cognoverant.)
Das war grausam aber gerecht. Von beissenderSchärfe sind die Worte, mit denen Assessor Ulrichs eine
*) Anm. Man vergleiche hierzu Carpzov: pract dov. rev. crim.1652 II. 9 76, § 18; quando vir cum femina Venerem präposteramexercet; ferner Cella: über Verbrechen und Strafe in Unzuchtsfällen1787. Procop. Histor. arc. cap. 20.; endlich Chauveau; theorie ducodo penal. tome VI. 1840, S 173. Ueber die Häufigkeit der VVei-berpädication berichtet u. a. Parent-Duchätelct: De la Prostitutiondans la ville de Paris. I S. 225.