ihnen zukam, behaupteten sie. Zu tief durfte mansie nicht herunter setzen.Ihr Amt durfte weder fuͤrunerheblich und unnöthig erklaret, noch durften ihre Per-sonen um einiger aͤuserlichen Umstände willen verachtetwerden. Eine solche Verachtung fiel auf den Herrnzurück. Sie waren Knechte Christi, nicht eines blo-sen Menschen, auch nicht eines irdischen grosen Herrn,welches ja schon vor der Welt eine grose Ehre ist; son-dern des Sohnes Gottes, des allergrösten und höchstenHerrn. Mithin war dieses eine desto grösere Ehre.Sie waren auch nicht von den untersten Bedientendes hoͤchsten Herrn. Der Name Haushalter bestim-met so wol ihren eigentlichen Stand und Rang, alsauch die Art ihrer Arbeit in dem Dienste ihres Herrn.Die Haushalter waren bey den Jüden und Heidenzwar in Absicht auf ihren Herrn nichts anders, alsKnechte; aber in Absicht auf die übrigen Knechte warihnen einige Aufsicht über sie aufgetragen. Sie mu-sten ihre Arbeit anordnen, und für ihre Speise sorgen.Sie hatten also über sie einige Autorität. Aber uͤ-brigens standen sie in gleicher Abhänglichkeit, in gleicherBeziehung gegen ihren gemeinschaftlichen Herrn. Nurmusten sie die anderen Knechte, das übrige Gesindemuste sie um ihres Herrn willen achten, und ihnen ge-horchen. Ihre Gewalt war eine Gnade ihres Herrn,und alles, was sie anordneten, oder austheileten, ge-schah Kraft ihrer ihnen von ihrem Herrn ertheilten Voll-macht, und in seinem Namen. Ein solcher Haus-halter brauchte nicht gelehrt, reich und scharfsinnig,nicht von vornehmer Herkunft, gros, schoͤn oder wolge-wachsen zu seyn. Auf diese auserlichen Umstände kames bey seiner Bedienung nicht an. Nur die Treueward von ihm erfordert. Die Treue war seine Haupt-eigenschaft, die ihn bey seinem Herrn beliebt machete.Nichts als die Untreue konte ihm den Unwillen und dieUn-A 4
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Der Lohn der Treue und des Fleises im Gebrauche der von Gott empfangenen Talente im Gegensatze der Strafe der Untreue und der Faulheit : Eine christliche Synodalpredigt vor dem versamelten reformirten Clevischen Synodo zu Wesel den 1. Junius 1774
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