Fgeno von Urach. Solothurner Beurkundungen. 409
Herzog Bertold blieb damals wohl einige Zeit in Solothurn. Wenigstenslässt er sich dort i. J. 1182 wieder finden, zwar ohne seine Brüder und denUracher, aber sonst ungefähr noch in derselben Umgebung, wobei denn jazwischen den beiden (unbekannten) Tagesdaten kein grosser Zeitraum zuhegen braucht. Der schon genannte Propst Burchard vermachte nämlich1182 vor Herzog Bertold an sein, d. h. das St. Ursusstift seine Güter zuGumenkofen oder Gunzgen und zu Dotzingen, doch unter der Bedingung,dass er sie sich selber und seinem Sohne, der Chorherr in demselben Stiftwar, für ihre beiderseitige Lebenszeit und so lange der Sohn nicht etwa ausdem Chorherrenstande ausscheide, vorbehielt. Die darüber aufgenommeneUrkunde besiegelte Herzog Bertold wieder und als Zeugen wurden die Stifts-herren, ferner Ulrich von Neuenburg, Graf Heinrich [von Bechburg], Ulrichvon Strassberg, die herzoglichen Ministerialen Hugo von Jegenstorf, Heinrichvon Krauchthal, Rudolf von Koppingen, Ulrich und sein Bruder von Utzens-torf (auch unter den Stiftsherren ist ein Utzenstorfer Namens Werner), vonden Bürgern die Brüder des Propstes, Bruno und Liuprand und Andere ein-getragen 124n .
Der gleichen Zeugen wegen fällt in dieselbe Zeit, um die Wende derAnnunciationsjahre 1181 u. 1182, eine weitere vor Herzog Bertold gescheheneundatirte Handlung. Zur Zeit eines früheren Solothurner Propstes Rudolfhatte einer der Chorherren, Peter, vom Stift ein Gut im Dorfe Wädenschweil (?)als Zinslehen, aber nur auf Lebenszeit empfangen. Dennoch hatte er es demSolothurner Bürger Gottfried überlassen, der es dann sterbend dem Stiftwieder zurückstellen liess. Trotz alledem hatte dessen Schwestersohn Nicolausein Erbrecht auf das Lehengut zu haben geglaubt und dies Recht für 20 Pfundan den causidicus Albert verkauft, der bei seinem Tode reuig Verzicht leistete.Dann kam aber noch sein Verwandter Nantwig: ihm habe Albert das Gutschon bei Anfang seiner tödtlichen Krankheit übergeben. Diesen Stand derStreitfrage brachte nun das Stift vor Herzog Bertold und der entschied nachAnhörung der Partheien in vermittelndem Sinne: eine Hufe solle das Stift so-gleich zurückempfangen, das übrige dem Nantwig persönlich auf Lebenszeitlassen. Die von dem Herzog besiegelte Urkunde hierüber nennt unter denZeugen die Ministerialen Hugo von Jegenstorf, Heinrich von Krauchthalund Rudolf von Koppingen, dazu eine grössere Anzalü Bürger 1241 .
XIII 170 f., F. r. Bern. I 467f. Das Jahr 1181 ist wohl als Annunciationsjahr zu nehmen,reicht also in 1182 hinüber; der Ort der Handlung ist nicht genannt, aber sie selbst unddie als Zeugen aufgenommenen 6 burgenses deuten mit Sicherheit auf Solothurn. Ueberdie darunter befindlichen Brüder des Propstes Burchard s. die nächstfolgende Urk.
1240 Soloth. Wbl. 1831, S. 189, Zeerleder 1 124, Oberrh. Zs. XHI171 f., F. r. Bern.1469 f.
1241 Soloth. Wbl. 1824, S. 415, Zeerleder 1 132, Oberrh. Zs. XIII S. 172 f., F. r. Bern.I S. 470 f. [Fortsetzung der Anm. umstehend.]