Gerichtstag in Burgund. 307
kunft neu Erwählten. Ersichtlich war eine kommende Veränderung in derVogtei besprochen worden: diese sollte dem Zähringerhause bei Gelegenheitwieder genommen werden.
Gerade 1146 hat sich Herzog Konrad im Rectoratsgebiete aufgehalten.Etwas vor dieser Zeit hatte der Laie Egelolf von Opelingen (Ebligen amBrienzer See) zu seinem und all seiner Vorfahren Seelenheil sein EigengutNamens Königsfeld (Champreye) im Nugerols 92i und zu Wavre (Ct. Neuen-burg, zwischen Cornaux und St. Blaise an der „Zihlbrück") an das KlosterFrienisberg geschenkt. Ein Theil dieser von Egelolf geschenkten Güterhatte eigentlich seinem Bruder Diethelm und dessen Gattin gehört und erihnen dafür 2 Eigengüter, Raren im Wallis und Brienz (Ct. Bern), gegeben,die ihnen durch ihre Träger, nämlich Rudolf von Belp in der Burg vondessen Bruder Konrad, Montenach, und Werner von Siegnau zu Hochstettenfrei überantwortet worden waren. Da das nun aber niclit genügte, wurdeeine Weiterung nöthig, und diese kam zu Worb (Ct. Bern, nahe der späterenStadt Bern) zum Vollzuge, „in Gegenwart Herzog Konrad's, der dort zuGerichte sass"; nämlich Diethelm empfing gemäss eines Vertrages mit demAbte Hesso noch 6 Pfund Solothurner Währung 925 . Zeugen waren Rudolfvon Wyl, Adelbert von Rüderswyl und Otto von Gerenstein, die jenesSchenkungsgut bisher inne hatten; sie gaben es jetzt dem Herzog Konradauf und darauf empfingen es des Herzogs Söhne Bertold und Adalbert alsInhaber. Dabei widerum gegenwärtig waren, ausser dem Herzog und seinenSöhnen, Werner von Thun, Burchard von Heimberg, Ulrich und Burchardvon Siegnau, Anselm von Worb und sein Bruder Diethelm, der PriesterWerner von Münsingen, Hesso von Affoltern, Konrad von Stettlen undHupold von Gerenstein 920 .
Die in dieser Urkunde erwähnten kleinen burgundischen Herren ge-hören grossentheils Familien an, denen wir fortan in Beziehungen zu demRector begegnen werden. Einem freundlichen Verhältniss zu den Besucherndes Gerichtstages von Worb entspricht auch wohl der Vortheil, den Konrad(für seine Söhne) dort erlangte. In dem Gericht selber aber ist, auch An-gesichts der Besucher und der vorgenommenen Handlungen kein anderes zusehen, als dasjenige, welches Konrad in der Statt eines Königsgerichts alsRector hielt.
Canzleibeamte führte Konrad damals nicht bei sich. Denn sonst würde
924 Nugerol wird herkömmlich in der Nähe von Landeron am Bieler See gesucht.
926 F. r. Bern. I 420f.: suscepit VI libris Solodriensium. Der Abdruck im Solo-thurner Wochenblatt 1829 S. 156 liest: sex libras Soloäorensium.
026 Ueber Egelolf, seine Familie und deren Güter vgl. Wurstemberger II 383, wo-durch die (jüngere) Anmerkung 4. F. r. Bern. I 420 verbessert wird; über die als ZeugenGenannten ibid. passim, insb. S. 366.