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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
Entstehung
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982
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982 Das neunzehnte Jahrhundert.

same Mediatisierung der Reichsritterschaft innerhalb ihrer Gebiete. ImMärz 1806 erhielt der Reichstag die Anzeige, daß Prinz Murat auf AnordnungNapoleons als Herzog von Kleve und Berg in die Reihe der Reichsständegetreten sei. Der Kurerzkanzler Dalberg erhob einseitig, ohne Kapitelswahl,den Kardinal Fesch zu seinem Koadjutor, mit dem Recht der Nachfolgeals Erzkanzler des Reichs. Am 1. August 1806 sagten sich die im Rhein-bund unter Napoleons Protektorat vereinigten Fürsten durch Erklärim"an den Reichstag 'von ihrer bisherigen Verbindung mit dem deutschenRcichskörper' los. Eine gleichzeitige Erklärung Napoleons besagte, daßer das Dasein der deutschen Verfassung nicht mehr anerkenne, sondernnur die volle und absolute Souveränität eines jeden der Fürsten, derenStaaten das heutige Deutschland bildeten. Zehn Tage später übergab derkaiserliche Gesandte den bei dem Reichstag beglaubigten Gesandten dereinzelnen Reichsständc (nicht dem Reichstag selbst) eine vom 6. Aug. 1806datierte Akte des Kaisers, wodurch dieser, bei der Unmöglichkeit, seinePflichten als Reichsoberhaupt ferner zu erfüllen, erklärte: daß Wir dasBand, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebundenhat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würdedurch die Vereinigung der konförderierten rheinischen Stände als erloschenund Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reichlosgezählt betrachten und die von ivegen desselben bis jetzt getragene Kaiserhoneund geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen. Zu-gleich entband der Kaiser alle Reichsangehörigen, namentlich die Mitgliederder höchsten Reichsgerichte und alle übrigen Reichsbeamten, von ihrenVerpflichtungen gegen das Reichsoberhaupt. Seine sämtlichen deutschenProvinzen und Reichsländer sagte er ebenfalls von allen bisherigen Ver-pflichtungen los und stellte ihnen in ihrer Vereinigung mit dem ganzen Öster-reichischen Staatskörper eine neue glückliche Zukunft in Aussicht 3 . Mitdiesem Austritt der Rheinbundstaaten und der kaiserlichen Erblande wardie Auflösung des Reiches vollzogen.

Ein Reichstagsbeschluß ist darüber nicht mehr gefaßt worden, aberdie späteren weltgeschichtlichen Ereignisse haben dem von Hause aus un-gesetzlichen Akt nachträglich die stillschweigende Genehmigung der Mit-lebenden und der Nachwelt zuteil werden lassen.

Durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 (Acte de la Confederationdu Rhin u ) traten sechzehn deutsche Staaten, indem sie sich gleichzeitigvom Reich lossagten, als Etats confederes du Rhin zu einem Staatenbundunter Napoleon als Protecteur de la Confederation zusammen 4 . Ursprüng-liche Mitglieder waren der Kurerzkanzler von Regensburg, später Groß-herzog von Frankfurt, die durch den Preßburger Frieden von 1805 zu Königenerhobenen Herzöge von Baiern und Würtemberg, der Kurfürst (jetzt Groß-

8 Die drei Erklärungen vorn 1. und 6. Aug. 1806 hei Berghaus a. a. 0. 2,63-70. Zeumer a Nr. 215-17. 2

4 Ausgaben: Binding Deutsehe Staatsgrundgesetze 3. 1893. ZeumerNr. 214.