§ 86. Zeit des Rheinbundes. 981
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Nachdem das deutsche Eeich durch den Luneviller Frieden das ge-samte linke Rheinufer an Frankreich abgetreten hatte, suchte man zunächstdurch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 (S. 860) eine neue Ord-nung für die zerrütteten Verhältnisse zu gewinnen. Die KurfürstentümerTrier und Köln wurden aufgehoben; an Stelle von Mainz trat nunmehr alseinziges geistliches Kurfürstentum das neuerrichtete Kurfürstentum Regens-burg mit der Erzkanzlerwürde. Außerdem wurden vier neue weltliche Kur-fürstentümer (Salzburg, Baden, "Wurtemberg, Hessen-Kassel) geschaffen.Abgesehen von Kurregensburg, dem Deutschen Orden und dem Johanniter-orden, wurden sämtliche geistliche Territorien, ferner sämtliche Reichs-städte bis auf Lübeck, Hamburg, Bremen, Frankfurt, Nürnberg und Augs-burg und die wenigen noch vorhandenen Reichsdörfer mediatisiert und dendurch die Gebietsabtretung an Frankreich betroffenen weltlichen Reichs-ständen als Entschädigung überwiesen 1 . Der Bestimmung des RDHSchl.,daß die bisher von den Entschädigungsländern geführten Reichstagsstimmenauf die Erwerber übergehen sollten, verweigerte der Kaiser seine Ge-nehmigung 2 .
Als Napoleon in Frankreich das erbliche Kaisertum proklamiert hatte,geschah seitens des Kaisers Franz II, unbeschadet seiner Stellung zumEeiche, dasselbe hinsichtlich seiner österreichischen Erblande (14. Aug.1804). Der Koalitionskrieg von 1805 sah Baiern, Wurtemberg und Badenbereits auf Feindesseite gegen Österreich, während das Reich neutral blieb.Der Preßburger Friede (26. Dez. 1805) brachte den drei Verbündeten Napo-leons die Anerkennung der vollen Souveränität und aller daraus fließendenRechte, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zu der Confederation germanique,und reichen Zuwachs durch österreichische Gebietsabtretungen. Die Reichs-stadt Augsburg wurde zugunsten Baierns, eine Besitzung des Johanniter-ordens zugunsten Würtembergs mediatisiert, das Amt des Hoch- und Deutsch-meisters in eine österreichische Sekundogenitur verwandelt. Baiern undWurtemberg wurden zu Königreichen erhoben. Das deutsche Reich wurdebei diesen Abmachungen nicht gefragt, der Kaiser handelte nur als öster-reichischer, nicht als deutscher Kaiser; der Reichstag erhielt erst nachMonaten eine amtliche Anzeige des Geschehenen. Der erste Gebrauch, dendie neuen Souveräne von ihrer Selbstherrlichkeit machten, war die gewalt-
1 Vgl. unten § 88 n. 11.
2 Ägidi Der Fürstenrat nach dem Luneviller Frieden 1853.