§ 81. Niedergang des Beichea. 963
Spanien, Frankreich und Schweden in deutschen Dingen den Ausschlaggaben und deutsche Gebiete die Beute des Auslandes wurden. Aus demwestfälischen Frieden gingen die deutschen Territorien im wesentlichenals souveräne Staaten hervor, deren Unterordnung unter das Reich nurgeringe Bedeutung hatte.
Der Schwerpunkt der kaiserlichen Erblande 1 lag seit Sigmund außer-halb des Reiches. Unter der Krone Schweden standen Vorpommern undWismar, bis 1719 auch das Herzogtum Bremen und das Fürstentum Verden,die dann auf Hannover übergingen; unter dem König von Dänemark dasHerzogtum Holstein (Holstein-Gottorp von 1762 bis 1773 unter Rußland),von 1675 bis 1773 auch die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst;unter dem König von England seit 1713 das Kurfürstentum Hannover(Braunschweig-Lüneburg), samt dem Herzogtum Lauenburg (seit 1689braunschweigisch) und den Fürstentümern Bremen und Verden; unter demErbstatthalter der vereinigten Niederlande die fürstlichen Lande von Nassau-Diez. Der brandenburgisch-preußische Staat gründete sein souveränesKönigtum auf einen nicht zum Reiche gehörigen Landesteil. Der Kurfürstvon Sachsen war von 1697 bis 1763 zugleich König von Polen.
Der westfälische Friede hatte den deutschen Territorien die völker-rechtliche Persönlichkeit nur unter Vorbehalt der Rechte des Reiches be-willigt. Kriege unter den deutschen Staaten blieben untersagt. An einemKeichskriege hatten sich alle zu beteiligen: Gleichwohl stand Baiern imspanischen Erbfolgekrieg auf französischer Seite. Das Verbot der Fehdevermochte weder den österreichischen Erbfolgekrieg noch die beiden schle-cischen Kriege und den siebenjährigen Krieg zu verhindern. Vom franzö-sischen Revolutionskrieg zog sich Preußen einseitig 1795 durch den Friedenvon Basel, ebenso 1797 der Kaiser durch den Frieden von Campo Formiozurück, während der Reichskrieg, an dem sich Österreich seit 1799 wiederbeteiligte, erst 1801 durch den Luneviller Frieden beendigt wurde. Gegen-über der unheilbaren Zerrüttung des Reiches hatte Friedlich der Große inseinen letzten Regierungsjahren zum ersten Male den bemerkenswertenVersuch einer reichsverfassungsmäßigen Verbindung der deutschen Reichs-fürsten ohne den Kaiser gemacht. Der Fürstenbund 2 , dem die Kurfürstenvon Mainz, Sachsen, Hannover und zahlreiche kleinere Staaten beitraten,bezweckte ausschließlich die Aufrechterhaltung der bestehenden Reichs-verfassung gegenüber den beständigen Übergriffen Josephs IL Mit demAnlaß, der ihn ins Leben gerufen hatte, kam auch der Fürstenbund nachwenigen Jahren seines Bestehens wieder in Wegfall.
1 Die böhmische Krone war 1526, die ungarische 1527 an das Haus Öster-reich gekommen.
2 Vgl. Ranke Die deutschen Mächte und der Fürstenbund 1780—90, 2 Bde.1880. W. A. Schmidt 6. der preußisch-deutschen TJnionsbestrebungen seit derZeit Friedrichs des Großen 1851. H. Meyer Der Plan eines evang. Fürstenbundesim siebenjähr. Kriege, Bonner Diss. 1893. Koser (S. 857) 2, 612ff.