920 Neuzeit bis zur Auflösung des Reiches.
beobachtete man das System der Anschläge auf Grund der 1521 vom WormserEeichstag beschlossenen Matrikel 1 », welche die Gesamtheeresstärke auf4000 Reiter („Reisige") und 20000 Fußknechte festsetzte und ihre Ver-teilung auf die Kontingente der einzelnen Reichsstände ordnete 2 .
Jeder Reichsstand hatte die ihm auferlegte Truppenzahl zu stelleneine Ablösung in Geld war nicht gestattet. Wer Va3sallen hatte, stellteseine Reiter im Laufe des 16. Jahrhunderts in der Regel noch mit Hilfedes Lehnsaufgebots; später wurde den Lehnsmannen gewöhnlich die Wahlzwischen Dienst und Zahlung von Ritterpferdgeldern eingeräumt. Imübrigen half man sich mit Söldnern. Die Lehnsmannen erhielten Ver-pflegung, aber keinen Sold; die Söldner hatten ihre Verpflegung selbst zubestreiten; doch mußte der Kontingentherr ihnen den nötigen Proviantgegen Bezahlung zur Verfügung stellen. Jedes Kontingent war demnachvon einer eigenen Proviantkolonne begleitet, so daß die Schlagfcrtigkeitdes Heeres durch einen ungeheuren Troß beeinträchtigt wurde. Der monat-liche Sold wurde in den Wormser Beschlüssen auf 12 rhein. Gulden für einenReisigen mit Pferd und 4 Gulden für einen Fußknecht festgesetzt. Derhiernach für das einzelne Kontingent im ganzen erforderliche Monatssoldwurde als Römermonat bezeichnet 24 . Wie die von der Wormser Matrikelfestgesetzte Stärke des Gesamtheeres und der einzelnen Kontingente beider jedesmaligen Vereinbarung mit dem Reichstag als „Simplum" behandeltwurde, so berechnete man auch die den einzelnen Reichsständen neben derGestellung ihres Kontingents aufzuerlegende Kriegs- oder Matrikular-steuer nach den Römermonaten der Wormser Matrikel 3 . Diese Steuer floßin die Reichsoperationskasse und diente teils zur Beschaffung des „Zeuges"oder Artilleriematerials, teils zur Besoldung der Reichsgeneralität und dervom Reich zu stellenden technischen Truppen.
Ein Hauptfehler des Reichsheeres bestand darin, daß es ohne jedeweitere Organisation ausschließlich in die einzelnen, nach Anzahl, Zu-sammensetzung und Bewaffnung überaus verschiedenen Kontingente zer-fiel, deren Vereinigung zu größeren taktischen Körpern erst nach demZusammentritt des Heeres möglich wurde. In dieser Richtung schuf die
la Sieber Zur G. d. Reichsmatrikelwesens im ausgeh. MA. 1910. J. MüllerVeränderungen im Reichsmatrikelwesen um die Mitte d. 16. Jh., ZSchwab. 23.
2 Zeumer 2 Nr. 181, N. Samml. 2, 208. 216ff. Böhmen stellte 400 zu Koßund 600 zu Fuß, die sechs übrigen Kurfürsten sowie Salzburg, Baiern, Würtem-berg und Savoyen je 60 zu Roß und 277 zu Fuß, Österreich und Burgund je 120und 600, Jülich-Kleve-Berg 90 und 540; von den Städten stellten die größten Kon-tingente Nürnberg, Metz (je 40 und 250) und Köln (30 und 32 ). Die kleinstenKontingente beliefen sich auf 4 Fußknechte.
2a Die Bewilligung des Anschlags von 1521 war für den Römerzug Karls Vbestimmt. Der Zug kam nicht zustande, aber der Anschlag gab dem „Römer-monat" den Namen und bildete fortan das Simplum. Vgl. v. Below „Römer-monate" im HWBStaatsw. Kalkoff Die Romzug-Verhandlungen auf d. WormserReichstag 1521, Progr. Bresl. 1911.
3 Zwei Simpla und ein Römermonat bedeuteten z. B. für Nürnberg 80 Reisigeund 500 Fußknechte und eine Steuer von 1400 Gulden.