§ 54. ßechtsbücher. 725
wieder eine Stelle unberücksichtigt lassen, bezweckten weder den Textwie eine Art Bilderschrift für Lesensunkundige zu ersetzen, noch auch ihnnach Art einer Glosse zu erklären, vielmehr sollte der Inhalt, soweit esdem Maler angebracht schien, durch die Bilder belebt und anschaulichgemacht werden. Der Künstler schuf damit ein Werk von unschätzbaremWert für Kultur- und Rechtsgeschichte, als eine Quelle ersten Ranges.
Der Verfasser des Sachsenspiegels zeigt sich überall gut kaiserlich.Einige freimütige Aussprüche über das Verhältnis zum Papst bewogen inder zweiten Hälfte des 14. Jh. den Augustinermönch Johann Kienkok zuheftigen Anklagen, bis er 1374 eine Bulle Gregors XI auswirkte, durchdie wenigstens 14 der von ihm angegriffenen Artikel als ketzerisch ver-dammt wurden. Das Fehlen dieser articuli reprobati in verschiedenen Hand-schriften zeigt, daß die Bulle einen gewissen Erfolg gehabt hat 37 .
Der Sachsenspiegel genoß auch in Süddcutschland das größte An-sehen, obwohl er hier zu keiner gesetzliehen Geltung gelangte. Er wurdedie Grundlage der beiden süddeutschen Rechtsbücher, des Deutschen unddes Schwabenspiegels 38 .
Der Deutschenspiegel, oder, wie er sich selbst nennt, Spiegel allrtßutzher Iwute, ist eine zwischen 1235 und 1275 entstandene Bearbeitungdes Sachsenspiegels mit der Absicht, kein Stammes-, sondern gesamt-deutsches Recht darzustellen 39 . Soweit den Verfasser nicht diese Absicht
benz, Mone und Weber, Teutsche Denkmäler 1820. Anderes bei Kopp Bilderund Schriften der Vorzeit 1819. Lübben Der Sachsenspiegel der OldenburgerHandschrift 1879. Grupen (S. 718); Observationes 123; bei Spangenberg a. a. O.(S. 718) und Beiträge z. Kunde der teutsch. Rechtsaltertümer 1824. BüsehingDer Deutschen Leben im Mittelalter 1819. Einzelne schlesische Handschriften desSsp. enthalten verwandte Miniaturen, die aus anderen Nachbildungen der MeißenerUrschrift herzustammen scheinen. Vgl. Jecht Über die in Görlitz vorhandenenHandschriften des Ssp. u. verwandter Rechtsquellen, N. Laus. Magaz. 82 (1906).Vgl. v. Schwerin Eist. VJSchr. 1907, 236ff. v. Amira, ZRG. 40, 375ff.j Genea-logie der Bilderhandschriften (S. 13) 374f. Einen Vorläufer der meißnischen Buch-malerei hat v. Amira (S. 13) in der Bilderhandschrift des Willehalm Wolframswn Eschenbach nachgewiesen. Im übrigen vgl. Homeyer Ssp. 1, 113ff. 2, 1 S. 80ff.Stobbe 1, 387ff.
37 Vgl. Homeyer Johannes Kienkok wider den Ssp., Berl. Abb.. 1885 S. 377ff.Franklin Johannes Kienkok, Eschr. Bülow 1884. Erensdorff, Gott. Nachr.1888. S. 387f, De Geer, Nieuwe Bijdragen voor Regtsgeleerdheid en WetgevingNF. 8, 386ff. Böhlau, ZRG. 13, 529. 17, 118«. Steffenhagen, ebd. 4, 202.Stobbe 1. 372f. Eichmann D. Stellung Eikes v. Repgau zu Kirche u. Kurie(Hist. Jb. 19171).
38 Vgl. Picker Über einen Spiegel deutscher Leute und dessen Stellung zumSachsen- u Schwabenspiegel 1857 (Wien. SB. 23); Entstehungszeit des Ssp. (s. n. 8).Homeyer Stellung des Ssp. zum Schwsp. 1853; Berl. Monatsber. 1857 S. 622«.stobbe 1, 327«. v. Müller Der Deutschenspiegel in seinem sprachl.-Stilist. Verh.z- Sachsen- u. Sehwabenspiegel (Beyerle Beitr. 2, 1) 1908.
39 Ausgabe: Picker Spiegel deutscher Leute 1859. Vgl. n. 45. Abfassungror dem Schwsp. (1275), aber nach 1235, wegen Benutzung des Mainzer Friedens.Innerhalb dieser Zeit ist der Dsp. eher in die zweite, als in die erste Hälfte (wohlum 1260) zu setzen.