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schlechts, dessen Stammsitz das anhaltische Dorf Reppichau im Gau Seri-munt (zwischen Mulde, Elbe und Saale) war 9 . Er hatte sein Werk ur-sprünglich lateinisch verfaßt, dann auf Bitten des Grafen Hoyer von Falken-stein, Stiftsvogtes von Quedlinburg (urkundlich erwähnt von 1211—46),ins Deutsche übersetzt 10 . Die Sprache, deren er sich dabei bediente, wardie n iedersä chsische seiner Heimat, aber mit dem bewußten Bestrebensich auch der hochdeutschen Bevölkerung verständlich zu machen, daherunter unverkennbarer Vermeidung aller ausschließlich niederdeutschenAusdrücke, während nicht selten hochdeutsche Wörter verwendet werden,die vor Eike kaum Heimatsrecht im Medersäehsischen besessen habendürften. Zufällig geben gerade die ältesten uns erhaltenen Handschriftenden Textjn hochdeutscher (obersächsischer) Übersetzung 11 . Hinsichtlich
und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel 1859. Frens-dorff, Hans. GBl. 6, lOlff. Stobbe 1, 296ff.
8 Eike hatte wohl in seiner Jugend eine gelehrte (klösterliche) Erziehung ge-nossen, war dann in den Laienstand zurückgetreten, Schöffe, Ritter und Lehnsmann(als Ministerial des Grafen Hoyer) geworden, nach Vollendung seines Ssp. aberoline Änderung seiner kirchenpolitischen Auffassung in den geistlichen Stand zurück-gekehrt und hatte in diesem, wohl als Dom- oder Stiftsherr, die ihm mit Unrechtabgesprochene sächs. Weltchronik, das erste Geschichtswerk in deutscher Sprache,1237 oder 1238 vollendet. Vgl. Zeumer, Die sächs. Weltchronik ein Werk Eikesvon Repgow (Fschr. Brunner 1910 S. 135). Vielleicht haben Dsp. u. Schwsp.daher das Vorbild für die Verbindung mit einer Weltchronik entlehnt. — Über diePersönlichkeit und das Geschlecht Eikes vgl. n. 7, §56 n. 11, ferner v. Posern -Klett Zur G. der Markgrafschaft Meißen 29f. 108f. Weiland i. d. MG. DeutscheChroniken 2, 51ff. ZRG. 18, 12. 19, 192. 29, 214. Möllenberg Eike v. R., Hist.Z. 117 (1917) 387ff. Sohubart Glocken im Hzgt. Anhalt 1896 S. 424. Rosen-stock Ostf. Reehtsl. (§ 60 n. 1) 124ff. Neuerdings hat die Phantasie eines Sprach-forschers ihn. zu einem Schöffen und Patrizier der Bergstadt Halle gemacht. Vgl.Gutjahr Zur Schriftsprache Eykes von Repgowe, Progr. d. Realschule Leipzig-Lindenau 1905; Die Anfänge der nhd. Schriftsprache 1910.
10 Eine von Homeyer begründete, früher auch in dies Lehrbuch über-gegangene Meinung hielt den in laternischen Versen abgefaßten sog. Auetor vetusde benefieiis für den lehnrechtlichen Teil des lateinischen TJrsachsenspiegels, nachder von Zeumer angeregten Untersuchung von W. Ernst, N. Arch. 26, 207ff.,ist jedoch anzunehmen, daß der A. V. nur die lateinische Bearbeitung eines bereitsmehrfach interpolierten deutschen Textes des Ssp. ist, wie er uns im wesentlichenin dem um 1300 entstandenen Görlitzer Lehnreebt vorliegt (Ausgabe in Ver-bindung mit dem A. V. bei Homeyer a. a. O. 2, 2 S. 73ff.). In Widerlegung dervereinzelt vertretenen Annahme, daß der Ssp. von vornherein in deutscher, nichtin lateinischer Sprache verfaßt worden sei (vgl. namentlich Philippi, MJOG. 30,401), macht Zeumer (Festschr. Gierke 455) es wahrscheinlich, daß die StaderAnnalen (1240—41) noch aus dem lat. Text geschöpft haben. Die einzige deutschverfaßte Rechtsquelle vor dem Ssp. ist vielleicht das deutsche Statut für Braun-schweig, falls es wirklich von 1228 und der Ssp. von später ist.
11 Vgl. Homeyer a. a. O. 1, 14ff. Frensdorf f, Hans. GBl. 6, HOfl. WinterFDG. 14, 333ff. Die älteste datierte Handschrift ist in kölnischer Mundart von1295, Loersoh, ZRG. 11, 267ff. Über die Sprache des Ssp. vgl. die vortrefflicheUntersuchung von Roethe (n. 6). Mascheck Zur Syntax der Bedingungssätze desSsp, Diss. Leipz. 1913.