§51. Städte. 705
Bergen, Riga und Nowgorod 112 . Hauptzweck dieser Hansen war die Be-schaffung eines „Hauses" für die Unterbringung der Menschen und Waren,Aufrechterhaltung des Friedens unter den Hansebrüdern, Rechtsschutz,Erwerb von Handelsfreiheiten u. dgl. m. Die Hansen waren Gilden, mitmehreren gewählten Altermännern an der Spitze für die Vertretung nachaußen und die Vermögensverwaltung. Die Gildeverwaltung, aus denjeweils ortsanwesenden Hansebrüdern gebildet, übte eine weitgehendeAutonomie. Den Altermännern stand in Nowgorod ein Ausschuß vonRatmännern (raUjeveri) zur Seite. Streitigkeiten unter den Brüdern durftenbei Strafe nicht an das ausländische Gericht gebracht werden, sie gehörtenvor den Hansevorstand als Gildegericht, dem auch eine ausgedehnte Straf-gewalt über die Mitglieder, unter Umständen das Recht über Leben undTod zustand. Eine besonders empfindliche Strafe war der Hansebann (utHer hense leggeri), der außer dem Ausschluß von der Hanse (buien derDuselten rechte wesen) auch eine vollständige Verkehrssperre gegenüberallen Hansebrüderji zur Folge hatte 113 . Der Rechtszug von den Ent-scheidungen der Hanse zu Nowgorod ging ursprünglich nach Wisby, seitEnde des 13. Jh. an den Rat zu Lübeck, später nach Lübeck oder Wisby 114 .Mitglieder der Hansen waren nur die Kaufleute aus solchen Städten, derenKaufmannschaft sich ausdrücklich oder stillschweigend angeschlossenhatte 115 .
Die dadurch unter diesen Städten begründete Interessengemeinschaftführte schon in der zweiten Hälfte des 13. Jh. wiederholt zu gemein-samen Schritten, so daß in Angelegenheiten der Hanse ein stillschweigendesBündnis bestand 116 . Sobald dies in den flandrischen Bändeln schärferhervortrat (1355—58), übertrug sich auch die Bezeichnung „Hanse" aufdas Bundesverhältnis, so daß nunmehr neben der Hanse des deutschenKaufmanns eine Hanse der deutschen Städte bestand 117 . Eine festeOrganisation erhielt der Hansebund durch die Greifswalder und KölnerKonföderationen von 1361 und 1367, die zunächst beide nur für ein einzelnes
na ygi Thomas Capitolare dei visdomini del fontego dei Tedeschi in Venezia1874. Simonsfeld Fondaco dei Tedeschi, 2 Bde 1887. Heyd, Hist. Z. 32, 193ff.Stein Genossenschaft der deutsch. Kaufleute zu Brügge 1890; ebd. 1908, 409.Koppmann, Hans. GBl. 1872 S. 77ff. Ennen ebd. 1873 S. 39ff. Hardung,Hist. Z. 28, 310ff. Schäfer a, a. O. 42ff. 65ff. Höhlbaum, Hans. ÜB. 3, 344ff.Krensdorff Das statutarische R. d. deutsch. Kaufleute in Nowgorod, 2 Teile 1887(Abh. d. Gott. Ges. d. Wiss. 33. 34). v. d. Osten-Sacken Kampf d. livl. Städte... im Hansekontor Nowgorod 1912. Höhlbaum a. a. O. 3, 357ff. Eine Erweite-rung der Hanse von Brügge war die flandrische Hanse in London. Vgl. Pirenne(n. 109). Höhlbaum, Hans. GBl. 1898 S. 147ff.
113 Vgl. Höhlbaum, Hans. ÜB. 3 Nr. 160 (1350).
114 Vgl. Frensdorff (n. 112) 1, 26ff. 2, 12.
115 Vgl. Höhlbaum, Hans. ÜB. 2 Nr. 358 (1320).
118 Vgl. Schäfer a. a. O. 71ff. 77ff. 86ff. 106f. Frensdorff 1, 26ff.117 Vgl. Schäfer 248ff. Hans. ÜB. 3 Nr. 354. 356ff. 383. 385f. 389. 392ff.Kiesselbach Entstehung der deutschen Städtehanse, Hist. Vjschr. 15, 305ff.E. Schrdüer, Deutsche Kechtsgeschichte. 7. Aufl. 45