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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
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550
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550 Mittelalter.

Grafschaften hatte in entsprechender Weise zur Ausbildung von Domanial-grafschaften geführt, indem überall, wo größere Krongutbestände in derNähe vereinigt waren oder der König das Recht besaß, für die Besitzungeneiner Kirche den Vogt zu ernennen, Reichsvogteien begründet wurden 70 .Am frühesten geschah dies in Zürich, wo die Pfalzgüter mit den ausge-dehnten Besitzungen der Reichsabtei Fraumünster und der ReichspropsteiGroßmünster (St. Felix und Regula) schon in der zweiten Hälfte des9. Jahrhunderts zu einer bedeutenden Reichsvogtei vereinigt wurden, dieseit dem 10. Jahrhundert auch die freien Leute vom Zürichberg um-faßte 71 . Die Reichsvögte waren mit der Oberverwaltung der Krongüterund Handhabung der gräflichen Gerichtsbarkeit, auf Reichsgütern über-haupt mit der Wahrnehmung der Grafschaftsrechte betraut. In der Regelwurden sie nur auf Widerruf und ohne Verbindlichkeit für den Thron-folger angestellt; meistens wurden Reichsministerialen berücksichtigt, sodaß der Amtscharakter gewahrt blieb. Die Ausbildung des Städtewesensführte hier und da zu einer Trennung der Reichsvogteien in Stadt- undLandvogteien 72 . Während die Reichsvogteien in den Städten vielfachverschwanden, indem die Gemeinden die Vogtei selbst erwarben, nahmenseit dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts die Reichslandvogteien,als deren Vorstufe schon unter Friedrich II mit königlichen Pflegern(procuratores) besetzte Verwaltungsbezirke erscheinen, einen neuen Auf-schwung 73 . Die von Rudolf I und seinen Nachfolgern veranstalteteRevindikation der seit 1245 abhanden gekommenen Reichsgüter und

70 Über das Folgende vgl. u. a. Lamprecht WL. 1, 726ff. Maurer Fron-höfe 2, 439ff. Loersch Ingelheimer Oberhof pg. 73f. Niese Verwaltung desReichsgutes im 13. Jh., 1905 (vgl. Werminghoff ZRG. 40, 396).

71 Vgl. v. Wyss Die Reichsvogtei Zürich, Z. schw. R; 17, 3ff. Die Stifts-vogtei von St. Gallen wurde durch Friedrich I für das Reich erworben und hießseitdem Reichsvogtei, obgleich sie sich nur auf stiftische Güter bezog. Vgl.v. Wyss a. a. 0. 18, 168 (Abh. 318).

72 So u. a. bei der Reichsvogtei Zürich, von der unter Friedrich II ver-schiedene, zum Teil später von der Stadt erworbene Landvogteien abgezweigtwurden. Die Landvogtei Uri befand sich vorübergehend im Besitz des GrafenRudolf von Habsburg, später wurde sie von Beamten verwaltet.

73 Vgl. Teusch Reichslandvogteien in Schwaben u. Elsaß zu Anfang des13. Jh., Diss. Bonn 1880; Zur G. der schwäb. u. elsass. Landvogteien, KölnerProgr. 1890. Küster Das Reichsgut 12711313, Diss. Leipz. 1883 S. 17«. 73ff.Böhmer Reichslandvögte i. d. Wetterau, Arch. hess. G. 1, 337ff. MoshackReichslandvogteien in der Wetterau, Diss. Jena 1888. Schön Landvögte desReiches in Ober- u. Niederschwaben, MJÖG. Erg. 6, 280ff. Eichhorn St.- u. EG.2, 401. R F. Stalin G. Württembergs 1, 720. Schenk zu Schweinsberga. a. 0. Wippermann ZDR. 16, 68f. Meister Die Hohenstaufen im Elsaß (1890)S. 103ff. Becker G. der Reichslandvogtei im Elsaß 1905 (vgl. Niese ZRG. 41,456); Die Reichsvogtei Kaisersberg 1906 (vgl. Niese ebd. 41, 461); KöniglicheProkuratoren oder Statthalter des Elsaß, MJÖG. 26, 336ff.; Wirksamkeit u. Amtder Landvögte des Elsaß im 14. Jh., ZGO. 49, 321ff. Schreibmüller Die Land-vogtei im Speiergau 1905 (vgl. Niese ZRG. 41, 462). Niese Verwaltung desReichsgutes (n. 64) 288ff. (ebd. 267289 über die procuratores oder Pfleger alsVorgänger der Landvögte).