§ 43. König. 521
Krönung und Thronerhebung ihrer Kechtswirkung entkleidet und derBeginn der Regierungsgewalt des neuen Herrschers an den Abschluß derKönigswahl geknüpft.
Mit der Krönung in Aachen hatte der deutsche König zugleich dieköniglichen Rechte in Italien und Burgund, nachdem diese Länder mitdem Reich in Verbindung gekommen waren, erworben. Eine besonderelombardische Krönung, die schon unter Heinrich II' und Konrad II» statt-gefunden hatte, kam seit Friedrich I.in Übung, obwohl auch ferner daranfestgehalten wurde, daß eine rechtliche Notwendigkeit für sie nicht vorlag,vielmehr der deutsche König schon als solcher berechtigt war, sich auchals römischen König zu bezeichnen 43 . Anders war es mit der Kaiser-würde, die der vom Papst zu Rom vollzogenen Krönung unbedingt be-durfte 44 . Von der politischen Bedeutung, welche die durch Otto I. be-wirkte Verbindung mit dem römischen Kaisertum für Deutschland gehabthat, ist hier nicht zu reden 45 . Für die Rechtsgeschichte kommt vorallem in Betracht, daß die in der Theorie von den zwei Schwertern gipfelndeVerquickung von Staat und Kirche dem Papst Gelegenheit gab, sich ineiner für beide Teile unheilvollen Weise in die deutschen Thronfolge-fragen zu mischen. Seit dem 12. Jahrhundert war es ständiger Brauchgeworden, dem Papst nach jeder Königswahl amtliche Anzeige von demErgebnis zu machen 46 . Bei zwiespältigen Wahlen wurde regelmäßig derPapst von beiden Teilen umworben, um ihn für die Kaiserkrönung zugewinnen, woraus sich von selbst eine namentlich von Innocenz III. undUrban IV, geltend gemachte schiedsrichterliche Stellung entwickelte 47 .
43 Vgl. Waitz 6 2 , 219ff. Kröner Wahl u. Krönung der deutsch. Kaiser u.Könige in Italien (Studien a. d. Collegium Sapientiae VI. 1901). Haase Königs-krönungen in Oberitalien 1901.
44 Vgl. Waitz 6 2 , 224ff. Schwarzer Die Ordines der Kaiserkrönung, FDG.22, 159ff. Diemand Ceremoniell der Kaiserkrönungen 1894. Werminghoff 153ff.
45 Vgl. Ficker Das deutsche Kaiserreich 1861; Deutsches Königtum undKaisertum 1862; Forsch, z. Reichs- u. RG. Italiens 1, 15ff. v. Sybel Die deutscheNation u. das Kaiserreich 1861. Waitz Abh. 532ff.; VG. 6 2 , 457ff. WydenbruckDie deutsche Nation und das Kaiserreich 1862. v. Below D. Staat 1, 3S3ff.Stengel Den Kaiser macht das Heer 1910 (auch Festschr. Zeumer 247ff.).v. Amira 3 158 macht darauf aufmerksam, daß das Kaisertum das Bindemittelzwischen dem Reich und seinen Nebenländern darstellte.
46 Vgl. Muth a. a. 0. (n. 8). Altmann u. Bernheim 3 49. 53f. 60—62. 64.MG. Const. 1, 191. 2, 3 ff. 23 f.
47 Vgl. die Bulle Venerabilem (n. 10). Waitz 6 2 , 228ff. Harnack a. a. O.124ff. Deussen Päpstliche Approbation der deutschen Königswahl 1879. Engel-mann Ansprüche der Päpste auf Konfirmation und Approbation bei den deutschenKönjgswahlen 1886. Weizsäcker Urkunden der Approbation König Ruprechts,■tterl. Abh. 1888. Dönitz Ursprung und Bedeutung des Anspruches der Räpsteauf Approbation der deutsch. Königswahlen, Diss. Halle 1891. Krammer RG.<t. Kurf.-Kollegs (n. 8). Hauck Deutschland u. die päpstl. Weltherrschaft, Leipz.Umv.-Progr. 1910. Ercole Impero e Papato 1911 (Atti e Mem. della R. Deputazionedi Storia Patria per la Romagna III. 29). Hugelmann Einfluß Papst Viktors IIauf die Wahl Heinrichs IV, MJÖG. 27, 209ff. Werminghoff 157ff.