514 Mittelalter.
Da die Krönung von Anfang an dem Erzbischof von Mainz in seiner Eigen-schaft als Primas des Keiches oblag, so war es von selbst gegeben, daß ihmals die Königswahl in den Vordergrund rückte, auch das Recht zur Be-rufung der Wähler und zur Leitung der Wahl zukam, ebenso, daß nun-mehr auch die beiden andern rheinischen Erzbischöfe, Trier und Kölndie dem Mainzer bei der Krönung zu assistieren hatten, und in ihrem Ge-folge die übrige hohe Geistlichkeit des Reiches neben den Laienfürstenan der Wahl teilnahmen 13 .
Unter den zahlreichen Wahlorten stand anfangs Mainz im Vorder-grund, seit den Staufern Frankfurt, das seit 1257, von wenigen Ausnahmenabgesehen, der regelmäßige Wahlort blieb 14 . Zur Teilnahme an der Wahlwaren zunächst alle Reichsfürsten, und nur sie, berechtigt, noch im An-fang des 13. Jahrhunderts haben wiederholt selbst solche Grafen, dienicht mehr zu dem neuen Reichsfürstenstande zählten, mitgewirkt 15 . Einefeste Ordnung für die "Vorwahl bestand nicht; eigentliche Abstimmungenfanden ebensowenig wie im Reichstage statt, da die Stimmen nicht ge-zählt, sondern gewogen wurden, so daß naturgemäß die angesehenstenFürsten den Ausschlag gaben. Da Mehrheitsbeschlüsse nicht gefaßtwurden, mußte jeder Beschluß der Wahlversammlung den Charaktereiner Einigung tragen, indem die Gegner, sobald sie ihre bevorstehendeNiederlage erkannten, sich von der Wahl fernhielten oder zurückzogen,unter Umständen freilich nur, um ihrerseits in einer gesonderten Wahleinen Gegenkönig aufzustellen. Nach Beendigung der Vorverhandlungen,deren Ziel das dirigere omnium vota in unum war, erfolgte die „Kur", inder die Wähler, einer nach dem andern, in feierlichem Kürspruch („EligoN. in dominum et regem atque rectorem et defensorem patriae") den Ge-wählten kundmachten. Der Kürspruch begründete zugleich die Ver-pflichtung jedes einzelnen Wählers und wurde deshalb auch als laudare,collaudare (ahd. gilopön, mhd. loben) bezeichnet 16 : Bei der Kur ergab essich von selbst, daß der Mainzer Erzbischof als Consecrator und die Erz-bischöfe von Trier und Köln, als seine Assistenten bei der Krönung, zu-nächst zur Abgabe des Kürspruches berufen waren. Ihnen folgten ur-sprünglich wohl zunächst die übrigen geistlichen Fürsten, sodann dieLaienfürsten, unter denen die Stammesherzöge und der Pfalzgraf vonLothringen zunächst den Vortritt hatten. Aber erst nach der Doppel-wahl von 1198 trat das dringende Bedürfnis hervor, wenigstens hinsicht-
13 Stutz hat das Verdienst, diese Bedeutung der Krönung für die Aus-gestaltung der Königswahl zuerst nachgewiesen zu haben.
14 Vgl. Lindner 62f. 137. 209. Harnaok i. d. Hist. Aufsätzen f. Waitz369f. Über das Königslager vor Frankfurt vgl. n. 35.
15 Vgl. Lindner 68f. 97ff. 105. Fehr Fürst u. Graf, SA. 39.
16 Vgl. Waitz 6 2 , 201. Dieses „loben" konnte von solchen, die an Wahl undKur nicht teilgenommen hatten, auch in der Form einer nachträglichen Anerkennungerfolgen. Etwas anderes war die Übertragung der Herrschaft in der feierlichenForm altgermanischer Speerreichung unter Heinrich II. Vgl. Thietmars Chron. 5, 9.Waitz 6 2 , 29 7.