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auch das Levantegeschäft 168 . Geldgeschäfte betrieben sie anfangs inbeschränkterem Maß, da sich in erster Eeihe die Klöster mit Darlehns-geschäften befaßten. Die Juden konnten unter denselben Bedingungenwie Christen Grundbesitz erwerben, waren denselben Gerichten wie dieseunterworfen und hatten sich in manchen Städten der christlichen Be-völkerung so weit angenähert, daß sie mitten unter dieser wohnten undnicht, wie später allgemein, in besonderen Judenvierteln. Erst das12. Jahrhundert, namentlich die Judenverfolgung von 1146 und 1147brachte einen Umschwung. Der Grund lag zum Teil in den durch dieKreuzzüge verschärften nationalen und religiösen Gegensätzen. Wichtigerwar die mit dem Aufschwung der Städte verbundene Reaktion desdeutschen Handelsgewerbes gegen die auf diesem Gebiet bis dahin be-stehende Vorherrschaft der Juden. Durch die Konkurrenz der Kauf-mannsgilden mehr und mehr, wenn auch keineswegs so vollständig wiegewöhnlich angenommen wird, aus dem Warenhandel verdrängt 169 , warfensich die Juden mit verstärktem Eifer auf die Geldgeschäfte, die seit dervon den Cluniacensern angebahnten Reform der geistlichen Orden denKlöstern verboten waren. Hatten die letzteren grundsätzlich nur un-entgeltliche Darlehnsgeschäfte gemacht und sich bloß in ihrer Entartungauch wucherlichen Unternehmungen hingegeben 170 , so wurde das Geschäftvon den Juden, da für sie die kanonischen Zinsverbote nicht maßgebendwaren, von vornherein nur gegen Zinsen betrieben. Die Verachtung, inder dies Gewerbe trotz seiner Unentbehrlichkeit bei den Christen stand,und der Druck, den die maßlose Ausbeutung des Wucherprivilegs, nurwenig gemildert durch die Konkurrenz der christlichen Lombarden undKawerzen 171 , auf die kreditbedürftige Bevölkerung ausübte, war derHauptanlaß für den Umschwung der öffentlichen Meinung und die Ver-folgungen und Rechtsverletzungen, deren sich die Regierenden wie die
168 Vgl. Stobbe a. a. 0. 103. 200. 231.
169 Das Regensburger Privileg Friedrichs I genehmigt noch, ut eis liceataurum et argentum et quaelibet genera metallorum 4t res cuiuscunque mercationisvendere et antiguo more suo comparare, res et merc&s suas commutationi rerum ex-hibere et utilitatibus suis modis quibus consueverunt providere.
170 Die Leihhäuser der Franziskaner nahmen von Anfang an 4 bis 10 V»Zinsen.
171 Die „Lombarden", italienische Geldwechsler, die sich fast in allen größerenStädten Deutschlands niedergelassen hatten, waren durch ihre heimatlichen Ge-schäftsverbindungen für die modernen Wechselgeschäfte (cambia cum litteris) vor-züglich geeignet. Daneben betrieben sie das noch heute nach ihnen benannteLombardgeschäft (Darlehn gegen Faustpfand). Der Zinswucher war ihnen viel-fach durch persönliche Privilegien freigegeben, wurde aber auch unerlaubt vonihnen betrieben. Die Kawerzen waren ursprünglich Südfranzosen, die nach derStadt Cahors (Cadurcum) anfangs Cadurcini benannt wurden, später verstand manunter diesem Namen vornehmlich die Lombarden aus der Stadt Asti. Vgl. Schultea.a.O. 1, 270f. 308ff. Amiet JB. f. Schweiz. G. 2, 143ff. Isopescul-Grecul(n. 167) 115f. Levison N. Arch. 32, 442. v. Voltelini Die ältesten Pfandleih-banken u. Lombardenprivilegien Tirols 1904 (Beitr. z. RG. Tirols, Pestschr. z.27. Juristentage 28ff.; vgl. Stutz ZRG. 39, 387).