§ 39. Die staatliche Gliederung des Reiches. 423
Böhmen und Mähren fanden zahlreiche niedersächsische und nieder-ländische Einwanderer eine neue Heimat 14 .
§ 39. Die staatliche Gliederung des Reiches.
Waitz 5 2 , 35ff. 158ff. Heusler VG. 121ff. 149ff. v. Daniels 4, 331—430.Luschin v. Ebengreuth üsterr. Reichs-G. 2 1914 (vgl. Rosenthal, ZRG. 48, 586).Stein Die Qstfranken im 10 Jh. FDG. 24,121ff. Hauck KG. 3 3 , 3ff. HasenöhrlDeutschlands südöstl. Marken im 10.—12. Jh., Arch. öst. G. 82 (1895). KtrnadDas Land im Norden der Donau 1905. Baumann Forsch. Schwab. G. (1899)186ff. 430ff. Vanderkindere Histoire de la formation territoriale des prineipautesbelgiques au moyenäge, 2 Bde 1902—3. Wittich Entstehung des Herzogt.Lothringen 1862. Parisot Le royaume de Lorraine sous lcs Carolingiens 1888.
Uer auf die Zentralisation des Reiches gerichteten Politik Karls desGroßen war es gelungen, das zwischen Reichs- und Gauregierung getreteneKleinkönigtum der Stammesherzöge zu beseitigen und den Grafschaftenihre frühere reichsunmittelbare Stellung zurückzugeben. Es war nur eineFolge dieser Politik, wenn seit Karl dem Großen zuerst in Westfranken,dann auch in Austrasien eine immer zunehmende Teilung der Grafschafteneintrat, so daß vielfach auch ehemalige Hundertschaften zu Grafschaftenerhoben wurden. Nur an den Grenzen des Reiches blieben geschlossenegrößere Gebiete in der Hand der Markgrafen vereinigt. Solche Markenhaben unter den späteren Karolingern den Ausgangspunkt für die Neu-bildung der Stammesherzogtümer Sachsen, Baiern und Schwaben (ohneElsaß und Curwalchen) abgegeben. Bei dem Frankenstamm, der sich seitdem Vcrduner Vertrage auf zwei getrennte Gebiete verteilte, kam es zurAusbildung zweier Herzogtümer, Lothringen und Franken (Rheinfrankenund Ostfranken); hier waren zwei hervorragende Dynastengeschlechter,denen es durch ihre Hausmacht, unterstützt durch das Königsbotenamt,gelang, die führende Stellung zu erringen. Bei den Thüringern undFriesen ist es nicht wieder zur Ausbildung eigener Stammesherzogtümergekommen 1 .
57ff. Ernst Kolonisation Meklonburgs im 12. und 13. Jh. (SchirrmachersBeitr. z. G. Meklenburgs 2, 1875). Heinemann Albrecht der Bär 215ff. 390ffMichclscn Rechtsdenkniale aus Thüringen 139ff. Rudolph Niederl. Koloniender Altmark im 12. Jh. 1889. E. 0. Schulze Niederländische Siedelungen inden Marschen der Weser und Elbe, Bresl. Diss. 1889, und Z. d. hist. Ver. f. Nieders.1889 S. 1—104; Kolonisierung u. Germanisierung zwischen Saale u. Elbe 1896.Sommerfeld Germanisierung d. Herzogt. Pommern (Schmollers Forsch. 13, 5)1896. H. Leo Untersuchungen z. Besiedelungs- u. WG. d. thür. Osterlandes 1900(Leipz. Studien 6, 3) v. Inama-Sternegg WG. 2, lff. 3, 1 S. Uf. Tzschoppeu. Stenzel Tjrk.-Samml. z. G. des Ursprungs der Städte in Schlesien 1832.Usinger Deutsch-dänische G. 262ff. Kötzschke Quellen z. G. d. ostdeutsch.Kolonisation v. 12.—14. Jh. 1912 (Brandenburg u. Seeliger Quellensammlung).Helmold Chronica Slavorum (MG. Scr. 21) 1, c. 57, c. 88.
14 Vgl. Tomaschek Deutsches Recht in Österreich 80ff.
1 Der ducatus Turingie in einer Urkunde von 878 (FDG. 6, 128) beruhtenur auf einem herkömmlichen Sprachgebrauch.