294 Fränkische Zeit.
Formelbuch zuzuschreiben 10 , das allerdings nur zwei Urkundenformehiund im übrigen ausschließlich Briefmuster enthält; die Sammlung ist inSalzburg entstanden und hat namentlich den Briefwechsel Arnos, be-sonders mit Alkuin, und die lindenbrogischen Formeln als Vorlage be-nutzt. Die kleine Sammlung Passauer Formeln (Formulae Patavienses)gehört der Zeit Ludwigs des Deutschen an 11 . — Eine burgundischeSammlung entstand in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts in demKloster Flavigny (Formulae Flaviniacenses) 12 . Sie hat ihr Materialüberwiegend den Formeln des Markulf, dem Supplement des Markulf undden Formeln von Tours entlehnt. Eine Überarbeitung hat nur bei wenigenstattgefunden. Die eigenen Zutaten sind gering. Der Wert der Samm-lung ist im wesentlichen nur ein literarhistorischer.
Die westgotische Formelsammlung (Formulae Wisigoticde) 13 ent-hält 46 Urkundenformeln teils römischen, teils westgotischen, größten-teils aber gemischten, für beide Nationen gleichmäßig anwendbaren In-halts. Die Sammlung wurde zwischen 615 und 621, wahrscheinlich voneinem Notar in Cordova, verfaßt und in der 2. Hälfte des 7. Jahrhundertsnoch durch einige Formeln vermehrt 14 . Sie enthält Hinweisungen aufdie Lex Romana Wisigotorum und das Gesetzbuch Leovigilds. Ost-gotische Formeln aus der Zeit Theoderichs des Großen finden sich indem 6. und 7. Buche der Variae des Cassiodor 15 . — Aus dem Gebiet desangelsächsischen Rechts besitzen wir einige Formeln für Eide, Geltend-machung von Eigentumsansprüchen u. a. m. Sie gehören erst der Zeitseit dem 10. Jahrhundert an, tragen aber zum Teil einen sehr altertüm-lichen Charakter 16 .
Die 25 langobardischen Formeln des Cartularium Langobardicum(liber cartularii) 17 wurden vor 1070 in Pavia oder Rom zusammengestellt.Diese Formeln, die neben dem langobardischen auch das salische, ribu-arische, alamannische, bairische, burgundische, westgotische und römischeRecht berücksichtigen, waren nicht für die Abfassung von Urkunden,
10 Zeumer 438ff. Rockinger Drei Formelsammlungen a. d. Zeit der Karo-linger 45ff. de Roziere Revue hist. de droit 5, 35ff.
11 Zeumer 456ff. Zuerst als Ej>istolae Alati veröffentlicht von Rockingera. a. 0. 171 ff. Ein Bruchstück eines andern bairischen Formelbuches in denFreisinger Traditionen (Bitterauf) Nr. 29 (769). Vgl. Brunner RG. d. Urk. 248n.
12 Zeumer 469ff. Vgl. ZRG. 17, 861
13 Zeumer 572ff.; N. Arch. 23, 476f. de Roziere Formules Wisigothiques1854. Biedenweg Commentatio ad formulas Visigothicas, Berlin 1856. MontesayManrique Historia de la legislacion 2, 37ff.
11 Lehmann a. a. 0. 336 vermutet Benutzung der westgotischen Formeln inden Formulae Andecavenses.
16 Ausgabe von Mommsen MG. Auct. antiqu. 12, 172ff.
16 Liebermann Ges. d. Angels. 396—400. 432—441. Schmid Gesetze derAngelsachsen 405—409. 423. Vgl. ebd. Vorrede pg. 66f. Rietschel bei Hoops 2,79.
17 Ausgabe von Boretius MG. Leg. 4, 595ff. Zwei andere Formeln ebd. 604f.Padelletti Fontes iuris Italici 1. Über das Cartularium vgl. Boretius a. a. 0.praefatio pg. 92f. Brunner l 2 , 415. 562. 576.