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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
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148
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148 Fränkische Zeit.

kapellan (eapellanus sacri palatii, archicapellanus, apocrisiarius), dem seitLudwig dem Frommen auch der Vortrag in allen auf Geistliche bezüglichenHofgerichtssachen übertragen wurde 8 . Zu seinem Geschäftsbereich ge-hörte auch die mit der Hofkapelle verbundene gelehrte Hofschule.

Der eigentliche Hofdienst verteilte sich in allen germanischen Reichenauf vier große Hofämter, neben denen noch einzelne von geringerer Bedeu-tung, wie das des Küchenmeisters (coquus), Waffenträgers (spatarius), Tür-wärters (scario, ostiarius), Quartiermeisters (mansionarius), bestanden.Höhere Hofbeamte, die keinem bestimmten Hofamt zugeteilt waren, scheinenzum Teil den Titel comes geführt zu haben 9 . An der Spitze jedes der großenHofämter stand ein mit der Zentralverwaltung beauftragter Großwürden-träger, dem mit demselben Titel ausgestattete Unterhofbeamte zur Seitestehen konnten; der unmittelbare persönliche Dienst wurde vorzugsweisevon unfreien Leibdienern (ministerielles, pueri regis) versehen. Die Auf-sicht über die für den Hof des Königs bestimmten Kellereien und Wein-berge hatte der Schenk (pincerna, buticularius), die über die Marställeder Marschalk (d. h. Pferdeknecht) oder Stallgraf (comes siabuli), dembei Hofreisen und Heerfahrten die Unterbringung der Pferde und die Her-beischaffung des Futters (foärum) oblag 10 . Die Verwaltung des Schatzesund des beweglichen Hausrates am Hof und in den Pfalzen sowie die Für-sorge für die Wohnräume und das Bekleidungswesen war Sache des Schatz-meisters (ihesaurarius), der seit den Karolingern den Titel Kämmerer(camerarius, cubicularius) führte und die gesamten, zur camera gehörigenGelder zu verwalten iatte 11 .

Der einflußreichste unter den vier Hofbeamten war der Seneschalkoder Truchseß, den schon sein Amtstitel als das Haupt des gesamtenHofstaates erkennen ließ 12 . In den romanischen Landesteilen führte erdie Bezeichnung Majordomus (Hausmeier) 13 , die eine Zeitlang die übrigenTitel gänzlich verdrängte. Auch an den Höfen der Großen, namentlich derPrinzen, stand regelmäßig ein Majordomus als' gubernator oder prineeps

8 Vgl. Waitz 4, 489. Vgl. Xüders Capella, die Hofkapelle der Karolinger,Arch. f. ürk.-Forschung II. 1908.

9 Vgl. Brunner 2, 97.

10 Die militärische Bedeutung des Amtes stieg, je mehr der Schwerpunktdes Heeres in die Reiterei verlegt wurde.

11 Vgl. Dopsch Wirtsch.-Entw. 1, 148f. Durch sein Amt kam der Käm-merer in vielfache Beziehungen zu der Königin und dem imFrauenzimmer"(gynaeceum) untergebrachten weiblichen Hofgesinde.

12 Über seniskalk = Altknecht vgl. S. 37. Grimm RA. 302, Über mhd.truhtseeze (an. dröttseti, afrs. dtusta, mnd. droste) = praeses familiae vgl. S. 37 n. 27.Grimm DWB. 2, 1437f.

13 Vgl. Waitz 2, 2 S. 71. 83100. 397ff. Pertz G. der merow. Hausmeier1819. Schöne Amtsgewalt der fränk. Majores domus 1856. Bonneil Anfängedes karolingischen Hauses 1866. Hermann Hausmeieramt 1880 (Gierke U. 9).Brunner 2, 104ff.; Antrustionen und Hausmeier ZRG. 21, 210ff. Eichhorn 1,178f. v. Daniels Handbuch 1, 487ff. Sickel -GGA. 1890 S. 232f. Fustel deCoulanges Monarchie franque 166ff. Dahn 1, 2 S.'l87fl