§ 19. Öffentliche Beamte. 143
Könige hatten von jeher den Brauch gehabt, Angelegenheiten, die sie wederpersönlich, noch durch die ordentlichen Beamten erledigen konnten oderwollten, durch besondere Bevollmächtigte (missi) besorgen zu lassen. Diesehatten stets einen außerordentlichen Charakter und je nach Anlaß undUmfang der Vollmacht eine sehr verschiedene Stellung. Unter den späterenMerowingern geriet wie der persönliche so auch der durch solche Botenvermittelte Verkehr des Herrschers mit seinem Reiche ins Stocken, dagegenbenutzten die arnulfingischen Hausmeier die von ihnen ernannten missidiseurrentes, um gegenüber den königlichen Beamten die Gewalt des Haus-meiers überall zur Geltung zu bringen. Seit der Thronbesteigung Pippinswurden diese Boten zu einer unentbehrlichen Institution des fränkischenKönigtums. Neben den außerordentlichen führte Karl der Große als eineorganische Einrichtung des fränkischen Beamtentums die ordentlichenKönigsboten ein, und zwar, wie neuerdings festgestellt ist, schon in seinenersten Regierungsjahren und nicht erst bei der Reorganisation im Jahre 802 41 .Als Amtstitel der Königsboten begegnet nur missus (gelegentlich nuntius,legatus), meistens mit einem Zusatz wie regis, dominicus, regalis, palatinus,fiscalis. Die deutsche Bezeichnung scheint Königsbote gewesen zu sein 42 .Karl teilte das ganze Reich in Inspektionsbezirke (missatica, legationes),die aber im Laufe der Zeit vielfach verändert wurden. In der Regel wurdenfür jeden Bezirk mehrere Königsboten, gewöhnlich zwei, zu gemeinsamerAmtswaltung ernannt, seit 802 meistens ein weltlicher und ein geistlicher 43 .Die Ernennung erfolgte immer nur auf ein Jahr, konnte aber erneuertwerden, was bei den Königsboten geistlichen Standes (gewöhnlich demErzbischof der betreffenden Provinz) die Regel bildete. Die Königsbotenhatten den allgemeinen Auftrag, die Rechte der Zentralgewalt wahrzu-nehmen (ad iustitias faciendas), erhielten aber vor Antritt ihres Amtes ihrebesonderen Instruktionen, in der Regel im Anschluß an die Verhandlungendes Reichstags; die schriftlichen Instruktionen pflegte man als cayitulamissorum zu bezeichnen 44 . Die Königsboten waren nicht einfache Über-
41 Für die Unterstützung, die Karl bei dieser Reorganisation des Königs-botenamtes in der gelehrten Tafelrunde seines Hofes (in der er selbst den Namen„David" führte) fand, legt folgender Brief Alkuins an den Erzbischof Arno vonSalzburg (v. J. 801) Zeugnis ab: Quod vero tua bona pro multorum salute Providentiasuadendum mihi censuit dulcissimo meo David de missorum electione, qui discurrereiubentur ad iustitias faciendas, scias certissime et hoc me saepius fecisse et suisquoque suadere consiliariis; sed proh dolor ! rari inveniuntur, quorum firmata inDei timore mens omnium respuat cupiditatem et via regia inter personas divitum etpauperum miserias pergere velit. Migne Alcuini opera 1, 367.
42 So, gegenüber weniger passenden Übersetzungen, zuerst bei Waitz. ImHeliand, v. 5195. 5211. 5232. 5559, heißt der Landpfleger Pilatus kisures bodo.
43 Der frühere Gebrauch, vornehmlich königliche Vassalien zu dem Amte zuverwenden, wurde seit der Reorganisation von 802 aufgegeben, indem es demhöheren Glanz des Kaisertums entsprach, nur die höchsten geistlichen und welt-lichen Würdenträger zu entsenden. Vgl. S. 106f. Krause a. a. 0. 217ff.
44 Vgl. Waitz 3, 482ff.; Abhandl. 396ff. Boretius Kapitularien im Lango-bardenreiche 17.