§ 15. Gründung und Ausbreitung des fränkischen Seiches. 103
bisherigen Sitze aufgaben, um sich in Toxandrien (Brabant) niederzulassen.Da um diese Zeit auch die sugambrischen Cugernen, bis dahin zwischenRhein und Maas angesessen, auf das linke Maasufer übergetreten waren 3 ,so hat man die von Ammianus Marcellinus zum Jahre 358 erwähnten Francos,eos videlicet quos consuetudo Salios appellavit, ausos olim in Romano soloapud Toxiandriam locum habitacula sibi figere praelieenter, wohl in ersterReihe auf das Zusammentreten der Bataver, Cannenefaten und Cugernenzurückzuführen. Kaiser Julian sah sich genötigt, die Salier in den einge-nommenen Sitzen zu bestätigen. Ihre südliche Grenze bildete eine Zeit-lang der Kohlenwald (Silva Carbonaria) im Hennegau, zwischen Scheideund Sambre, von wo sie Mitte des 5. Jahrhunderts unter König Chlogiobis zur Somme vordrangen. Tournay und Cambray an der Scheide wurdenzu salischen Königssitzen.
An den Ufern des Niederrheins wurden die Römer während des 4. Jahr-hunderts besonders von den fränkischen Chattuariern und Chamavern heim-gesucht. Nachdem die Chattuarier auf das linke Rheinufer übergetretenwaren, erschienen in ihren bisherigen Sitzen die Brukterer und Ampsi-varier, während die Mosellande noch römisch blieben und erst einige De-zennien später an die chattischen Franken verloren gingen. Die unterAugustus auf dem linken Rheinufer angesiedelten Ubier, die stets zu denRömern gehalten hatten, wurden von den Franken wohl größtenteils zuHörigen gemacht (S. 53) und sind später mit den Eroberern verschmolzen.Köln wurde der Königssitz des fränkischen Rheinuferstaates, dessen Be-wohner fortan unter einem neuen Gesamtnamen als Ribuarii erscheinen.Die Chamaver bildeten eine Gruppe für sich; sie besaßen ein eigenes Gau-recht und das von ihnen bewohnte und nach ihnen benannte Hamalandoder Amoreland wurde von dem übrigen Frankenlande unterschieden 4 .
Die Franken besaßen bis gegen Ende des 5. Jahrhunderts noch keinestaatliche Einheit. Nur die Ribuarier hatten es zu einem eigentlichenKönigtum gebracht; bei den Saliern bestanden mehrere selbständige Reichenebeneinander, die aber, da alle Herrscher dem Hause der Merowingerangehörten, zum Teil aus früheren Erbteilungen herrühren mochten. Einsolcher Teilkönig war der Merowinger Childerich (f 481) zu Tournay; derSchwerpunkt seiner Stellung beruhte in Kriegsdiensten als Bundesgenosseder Römer. Sein Sohn Chlodovech (481—511) dehnte das ihm zugefalleneReich durch den Sieg von Soissons (486) über das Herrschaftsgebiet desRömers Syagrius im nördlichen Gallien aus, so daß er nunmehr vom Kohlen-
3 Schon zwischen 360 und 392 haben sich die früher auf dem rechtenRheinufer in der Ruhrgegend angesiedelten Chattuarier in dem von den Cugernengeräumten Lande (seitdem Hattuariergau) niedergelassen.
Ob die Chamaver, wie ich früher angenommen und auch auf den Karten(Tafel I und II) zum Ausdruck gebracht habe, außer ihrem Gaurecht ribua-risches Recht besessen haben, ist neuerdings von Mayer-Homberg 31ff. mitgewichtigen Gründen bestritten worden.