§ 10. Das Grundeigentum. 59
weise in einem der Zahl der Bebauer entsprechenden Umfang von derBauerschaft in Kultur genommen; sodann verteilen sie diese unter sichnach Verhältnis ihrer Würdigkeit. Erleichtert wird die Teilung durch dieAusdehnung der Felder. Das Pflugland tauschen sie jährlich, und ein Teilder Flur bleibt unbestellt. Denn sie ringen auch nicht in harter Arbeitmit der Fruchtbarkeit und Größe von Grund und Boden, so daß sie Obst-pflanzungen anlegten und Wiesen ausschieden und Gärten bewässerten:nur die Saat wird vom Boden verlangt. Und daher teilen sie auch dasJahr selbst nicht in so viel Jahreszeiten ein wie wir: Winter, Frühling undSommer sind ihnen bekannt und haben ihre Benennung, vom Herbst kennensie weder seinen Namen noch seinen Segen". 5
Die Wirtschaft war hiernach noch ganz extensiv, Obstkultur, Garten-und Wiesenbau noch unbekannt, der Körnerbau auf die Sommersaat be-schränkt, das Ackerland noch nicht dauernd von Wald- und Weidelandgeschieden; aber gegenüber der wilden Waldwechselwirtschaft der Ger-manen Cäsars machte sich doch ein bedeutender Kulturfortschritt geltend.Während jene Jahr für Jahr ein neues Stück Wildland in Anbau nahmen,dessen Größe nach dem Nahrungsbedürfnis der Gemeinde bemessen wurde,vollzog sich der jährliche Wechsel jetzt nicht mehr zwischen Pfluglandund Wildnis, sondern zwischen Pflugland und Dreeschland, also eine ge-regelte Feldgras- und Egartenwirtschaft, wie sie in den Gebirgsländernzum Teil noch heute betrieben wird. Um von diesem System zur Drei-felderwirtschaft zu gelangen, hätte es nur noch der Einführung der Winter-saaten bedurft, ein Übergang, der zum Teil noch in der germanischen Periodeerfolgt ist, jedenfalls aber geraume Zeit vor Karl d. Gr., dem man frühervielfach die Einführung der Dreifelderwirtschaft zugeschrieben hat 6 .
Aber außer dem jährlichen Wechsel innerhalb der einzelnen Acker-fluren fand auch jetzt noch ein periodischer Wechsel der Ackerfluren selbststatt (agri pro numero eultorum ab universis in vices oecupantur) 7 , und zwar
6 Germania c. 26: Agri pro numero eultorum ab universis in vices oecupan-tur, quos mox inier se seeundum dignalionem partiuntur. faciliialem partiendicamporum spatia praebent: arva per annos mutant, et superest ager. nee enim cumubertale et amplitudine soli labore contendunt, ut pomaria conserant et prata se-parent et hortos rigent; sola terrae seges imperaiur. unde annum quoque ipsumnon in totidem digerunt species: hiems et' ver et aestas intellectum ac vocabula habent,autumni perinde nomen ac bona ignorantur. Die Übersetzung schließt sich imwesentlichen an die von Hennings a. a. 0. an. Die Erklärung dieser Stellevon Wittich, ZRG. 35, 258ff., tut den Worten des Tacitus Gewalt an, um ausihnen eine Stütze für die grundherrliche Theorie zu gewinnen.
0 Vgl. besonders Hanssen Agrarhistor. Abh. 1, 123ff. 152ff. Waitz 1, 121.Die ältere Schule glaubte die Dreifelderwirtschaft schon bei Tacitus zu finden.
7 Rachfahl a. a. O. 181. 1841, der den größten Geschichtschreiber Ger-maniens für einen oberflächlichen und kritiklosen Kompilator erklärt, hält dasWort in vices für eine sinnlose Entlehnung aus Bell. Gall. 4 c. 1 und seeundumdignalionem für eine Umschreibung der Worte quantum et quo loco visum est inBell. Gall. 6 c. 22 (oben S. 58). Eine derartige Kritik ist noch verwerflicher, alsdas von demselben Schriftsteller mit Rocht getadelte Verfahren, welches das gutbeglaubigte in vices einfach streichen oder durch vicis ersetzen will.