60 Die germanische Urzeit.
ein Wechsel zwischen Ackerland und Wildland, jedoch nicht mehr vonJahr zu Jahr und auf das Bedürfnis nur eines Jahres berechnet, sondernje nach den Umständen in kürzeren oder längeren Zeitabschnitten, dienach den örtlichen Verhältnissen sehr verschieden sein konnten. Je größerdie Ackerflur im Verhältnis zur Einwohnerzahl genommen wurde, oder jefruchtbarer der Boden war, desto länger kam man damit aus. Hätte manbereits die regelmäßige Düngung gekannt, so wäre ein Wechsel der Felderüberhaupt nicht mehr nötig gewesen und man hätte mit den durch denWechsel in der Bestellung gewonnenen Kuhejahren gelangt. Allein derwenig bearbeitete Boden (nee labore contendunt) vermochte eine oft wieder-holte ausreichende Ernte nur selten zu tragen. Auch hatte die Wechsel-wirtschaft noch sonst manche Vorteile: sie brachte das nötige Holz zurFeuerung, zu Bau- und Flechtwerk, zu Zaunanlagen u. dgl. m., sie ermög-lichte es, mit dem Wachstum der Bevölkerung Schritt zu halten und hobdurch das Abbrennen der Baumstümpfe und sonstigen Waldreste die Frucht-barkeit des Bodens. Genug, es lagen ausreichende Gründe vor, um dieWirtschaftsart der Väter in verbesserter Gestalt bis zu einem gewissenGrade beizubehalten.
Solange die Germanen noch keine festen Dorfansiedlungen kannten,gehörte alles Land, soweit es nicht öffentlichrechtlichen Zwecken vor-behalten war 8 , zur Zuständigkeit der Gaue, und die jährliche Zuteilungdes Ackerlandes an die Geschlechter und Familien war demnach Sacheder Gaufürsten 9 . Dagegen war mit der Gründung fester Dorfansiedlungendie Ausscheidung eigener Dorfmarken von selbst gegeben, und nur dasübrige nutzbare Land konnte auch fernerhin als Landesallmende der Gau-gemeinde vorbehalten bleiben 10 . Demgemäß kann es nur Sache der Dorf-gemeinde gewesen sein, jeweils festzustellen, welcher Teil der Dorfmark
8 Über Tempel und Tempelgüter vgl. Grimm Myth. 4 1, 53—71. 3, 32ff.Maurer Bekehrung d. norweg. Stammes 2, 205ff. 214ff. v. Richthofen Unters,fries. RG. 2, 423ff. 436f. 439ff. Mogk (§6 n. 15) 1128ff. Müllenhoff 4, 221.Über Grenzschutz und Befestigungen vgl. S. 43. Wo die Landesgrenzen, ohnedurch eine Odung oder Landwehr geschieden zu sein, aneinanderstießen, ver-wendete man auch wohl besondere Grenzzeichen, wie den bekannten Grenzsteininter Toulones in Miltenberg und die terminales lapides Alamannorum et Biirgun-dionum (Amm. Marc. 18, 2 c. 15). Vgl. Grimm RA. 496; Deutsche Grenz-altertümer, BSB. 1843 S. 109 (Kl. Schriften 2, 30); DWB. 6, 1633. v. Amira 3123 f. Reiches Material über das System der Abgrenzungen in dem fleißigen,aber an Phantasien überreichen Werke von Rubel Franken 1904 (vgl. StutzZRG. 39, 351. 362). Die deutsche Bezeichnung für Grenzzeichen, dann auch fürGrenze, Grenzland, abgegrenztes Gebiet war marka.
8 Vgl. S. 58. Prokop Bell. Vandal. 1, 22.
10 Über Allmende (an. almenning) vgl. v. Amira 3 193f. Grimm RA. 497f.Schmeller Bayer. WB. 2 1, 1613. Die von Meitzen 1, 262ff. aufgestellte Unter-scheidung zwischen süddeutschen Allmenden, die immer nur einzelnen Gemein-den zugestanden hätten, und den norddeutschen gemeinen Marken, die Eigentumgrößerer Vorbände gewesen wären, entspricht den Quellen nicht. Vgl. v. BelowVJSchr. Soz.G. 1, 120.