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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
Entstehung
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§ 9. Die Stände. 55

große Masse des Volkes, Kecht und Gesetz beruhten in erster Reihe aufihnen: bei der Ackerverlosung galt das Freienlos als die Einheit, ebensodas Freienwergeld und die Freienbuße bei Tötung und Körperverletzungund der Muntschatz der freien Jungfrau bei der Vermählung.

Über den Freien stand der Adel 30 . Seine Entstehung ist in DunkelgehüDt, doch läßt sich nicht bezweifeln, daß Königtum, Fürstenamt undPriestertum die Grundlage abgegeben haben. Die Geschlechter der Könige^Fürsten und Priester bildeten eben den Inbegriff des Adels, und wenneinerseits das Emporkommen neufürstlicher, also neuer Adelsgeschlechterdurch die Berufung Gemeinfreier zum Fürstenamt vielleicht nicht grund-sätzlich ausgeschlossen war, so fehlte doch, wenigstens für die nächstenGeschlechtsfolgen, die historische Überlieferung, welche die alten Adels-geschlechter als den Göttern entsprossen betrachtete. Eben um dieserÜberlieferung willen war es die Regel, Könige und Fürsten nur aus denReihen des Adels zu wählen 31 . Die römischen Schriftsteller bezeichnenden germanischen Edeling als nobilis; die altnordische Benennung warjarl (as. erl, ags. eorl), die westgermanische etheling (ahd. adaling), vonartal, adal, das Geschlecht, die Herkunft, und auf derselben sprachlichenWurzel wie an. ödal, ags. edel, afrs. ethel, d. i. Erbgut, beruhend 32 . DerAdel war demnach ein Geschlechtsadel, ein Geburtsstand. An Buße undWergeid hatte der Adel mindestens den doppelten Ansatz der Freien undin demselben Verhältnis wohl auch bei den Ackerverlosungen, soweit erdaran teilnahm, ein Mehrfaches zu beanspruchen. Innerhalb des Adelsgab es Abstufungen. Die Angehörigen der vornehmsten Adelsgeschlechtergalten als Fürstengenossen, doch konnten auch geringere durch hervor-ragende Taten, wenn sie sich durch mehrere Geschlechtsreihen fortsetzten,zu ihrem Range emporsteigen 33 . Das höchste Adelsgeschlecht war daskönigliche; auch in den Volksstaaten pflegte man das erste Geschlecht

RA. 282f. 310. Bürk bei Heck Sachsenspiegel u. Stände der Freien S. 846ff.Das romanische Wort baro scheint aus einer anderen Wurzel hervorgegangen undnur zufällig in der Bedeutung mit dem deutschen zusammengefallen zu sein.

30 Außer der bereits angegebenen Literatur Müllen hoff 4, 192ff. 250ff.v. Sybel 125ff. v. Savigny Zur RG. des Adels (BAbh. 1836, auch KL SchriftenIV) S. 2—6. Brandes Erster Bericht über die germ. Gesellseh. 21ff. MaurerWesen des ältesten Adels 4ff. 198ff. Thudichum Altd. Staat 76ff. Gierke Ge-nossensoh. 1, 36f. v. Bethmann-Hollweg Zivilprozeß 1, 85ff. Sickel GGA.1880 S. 171 ff. Erhardt ebd. 1882 S. 1246ff. Heyck NHeidelb. JBB. 5,131ff. P. Vogt Der Bedeutungswandel des Wortes edel 1908 (Marb. akad.Reden Nr. 20).

31 Vgl. v. Amira 3 128; GGA. 1888, 1, 49f. Tacitus Hist. 4, 12 von denbatavischen Cohorten: quas vetere instituto Twbüissimi popularium regebant.

32 Vgl. ZRG. 20, 20. Maurer (n. 30) 199. Kluge u. d. W. GrimmDWB. 1, 176f. 3, 25. 28. Liebermann Ags. Gl. 268. 388. Hoops 1, 614(Larson). E. Mayer Der germ. Uradel, ZRG. 45. 41, leitet den Adel von denGeschlechtsältesten her, denen er zugleich ein bevorzugtes Erbrecht am Stamm-sitz des Geschlechtes zuschreibt. Ähnlich schon Deutsch-franz. VG. 1, 421.

33 Germ. c. 13: aut magna patrum, merita (§ 6 n. 33).