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1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
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2. Organisation der Pranken.

Unter Kaiser Honorius >) war der Zustand eingetreten, vor dem einst Cerealis gewarnt hatte, 2 ) Krieg allerVölker unter einander. Er wagte den letzten Versuch, die Grenzen des Eeiches durch Waffengewalt gegen dieFranken zu decken und zugleich die gallischen Völkerschaften durch eine freie Verfassung in sich zu kräftigen undzu vereinigen, damit sie selbsständig dem Verfall abwehren könnten. Deshalb schickte er 417 Castinus, den Comesder kaiserlichen Haustruppen nach Gallien, um den Oberbefehl gegen die Franken zu übernehmen 3 ) und gleichzeitiggriff er den, 14 Jahre vorher ebenfalls in der Noth ausgedachten Plan des Petronius, Usurpators von Gallien, wiederauf, rief 418 die sieben Südprovinzen Galliens nach Arles zu einem Reichstage zusammen, damit sie sich dort zueinem starken Ganzen vereinigen könnten.*) Allein zu spät. Dem Kaiser war es unklar geblieben, dass Bildung,Organisation, Selbstbewusstsein, Willenskraft und was sonst ein Reich lebensfähig und stark macht, nur durch einWirken aus sich heraus, nicht aber über Nacht geschaffen werden kann. Er starb 423 und hinterHess das Reich inaufgelöstem Zustande, den ein Sieg dss Aetius gegen die Franken, worin er ihnen einen Theil des, dem Rheine naheliegenden Galliens (Trier) wieder abnahm, 3 ) nicht änderte. Der römische Staat war von seiner antiken Grösse, demWollen des Grossen der Sache wegen, herabgestürzt; der Patriotismus war erloschen, Egoismus an seine Stellegetreten, die Verworfenheit im Besitze der käuflichen Verwaltung, Erpressung, Willkühr, Mord, das Mittel derBereicherung und die Ursache des Ruins Aller. Alles verfolgte sich unter einander, nirgends Schutz; weil keiner dasGesetz handhabte. 6 ) In Mitten dieses Elends fand das Christenthum seinen gedeihlichen Boden, es brachte denMenschen für ihre Leiden den Trost der jenseitigen Vergeltung. Aber es war noch ein tiefstehendes Christenthum,bei dem man noch, wie einst bei den Göttern, jetzt bei Christus schwur: diesen oder jenen zu ermorden und sich nundes Schwures wegen zur That berechtigt hielt, bei dem man noch aus dem Vogelfluge weihsagte, und Schauspiele,worin Unglückliche mit wilden Bestien kämpfen und sich von ihnen zerfleischen lassen mussten, für prächtige Volks-vergnügen ansah,') also noch zu unvermögend für Zustände, welche so heillos waren, wie diese. Um ihnen zu ent*>gehen, wünschten sich die meisten der Einwohner der an Deutschland grenzenden römischen Provinzen und zwar nichtallein die besseren aus den angesehenen und edeln Ständen, 8 ) sondern das ganze Volk die Herrschaft der Barbarenherbei, °) weil diese, soweit sie aus einem Stamme unter einem Könige bestanden, sich wechselseitig liebten und unter-stützten. 10 ) Ja, als dieser Wunsch zu lange unerfüllt blieb, so entflohen sie in Massen nach Deutschland hinüber, ")wo man sie als freie Römer fort leben Hess, 12 ) weit glücklicher als diejenigen, welche in der Heimath bleiben mussten.Diese waren hauptsächlich solche, welche durch ihr Grundbesitzthurn festgehalten wurden und um Schutz zu finden,zu einem ganz neu aufgekommenen Mittel, der Uebertragung ihres Grundvermögens an die Mächtigeren, lediglichgegen Zusicherung des Schutzes greifen und ihnen Gewalt und Unterthänigkeit zusichern mussten. I3 ) Noch schlimmerwar das Loos Derjenigen, welche durch die feindlichen Einfälle oder durch den Druck der Steuereinnehmer Hausund Hof verloren. Diese gingen entweder zu den Bagauden '*) über oder wurden Colonisten der Reichen mit mehroder weniger beschränkter Freiheit, oder wohl vollständig Sklaven derselben. ,s )

Nach diesen Schilderungen lässt sich nun feststellen, wie das Land beschaffen war, welches die Franken, nament-lich in unserer Gegend, durch die Gewalt des Schwertes an sich gebracht hatten. Sie fanden darin: I6 ) A. An Grund-vermögen : 1) das verlassene Staatsgut (die Staatsäcker, die grossen Waldungen und Flüsse, die Castelle mit ihren öffentlichenGebäuden und Dotationen); 2) das herrenlose Gut der erschlagenen und gefangenen Feinde, bestehend in Villen, Gehöftenmit den dazu gehörigen eultivirten und nicht eultivirten Grundstücken und Leuten. B. An Einwohnern: 1) freie Römerund Freigelassene mit ihren Besitzungen und Sklaven; 2) römische, durch Flucht, Gefangennehmung oder Tod ihrer

') Oben S. 227. 2 ) Oben S. 222. 3 ) Rutilii Numantiani (Anfang des 5. Jahrhunderts) Itinerarium. 4 ) PraeceptumIlonorii et Thepdosii bei Bouquet Scrip. I. 766. 5 ) Prosperi Aquitani Chronicon bei Bouquet I. 630. ") Salvian Mass. (erste Hälfte des5. Jahrhunderts) De Geb. Dei. IV. S. 6366. V. 9394. ') Salvian I. c. IV. 80. VI. 110. 111. 8) Salvianüs V. 95. et honesti etnobiles noliut esse Romanos. °) Salvian V. 100. Itaque unum illio Romanoruirf omnium votum est, ne unquam eos necesse sit, in justransire Romanorum. Una" et consentiens illio Romanae plebis oratio, ut liceat eis vitam, quam agant, agere cum Barbaris. 10 ) Ders. V.93. omnes so fere Barbari, qui modo sunt unius gentis et Regis, mutioo amant; omnes pene Romani se mutico persequntur. ") PaulOrosius VII. C. 41. S. Hieronymi Epist. Tom. I. 12. Salvianüs V. S. 93. 95. 12 ) Ebenda V. 99. 100. ») Salvian V. S. 100. 101.Tradunt se ad tuendum, protegendumque majoribus, deditias se divitum faciunt et quasi in jus eorum ditionemque transeunt defenduntmiscros, ut miseriores faciunt defendendo Omnes enim, qui defendi videntur, defensoribs suis omne fere substantiam suam prius, quamdefendantur, addieunt, ao sie, ut patres habeant defensionem, perdunt filii haereditatem. inauditum hoc commercii genus. ,4 ) Ursprünglichgallische Verbündnisse gegen die Römerherrschaft, jetzt aber organisirte Räuberbanden, welche die unweise, zuletzt xmmenschliche rö-mische Verwaltung täglich durch neue verzweifelte Mitglieder verstärkte. Salvian V. 96. ,5 ) Salvian 102. cum domicilla et agellossuos aut pervasionibus, aut fugati ab exaetoribus deserunt, quia tenere non possunt fundos majorum et coloni fiunt ita et isti,qui habere amplius vel sedem vel diginitatem suorum natalium non queunt, jugo se inquilinae abjeetionis addieunt atque exu-antes non a rebus tantum suis, sed etiam a se ipsis et jus libertatis amittant. Nam quos suseipiunt ut extraneos et alienoslineipiunt habere quasi proprios; quos esse constat ingenuos, vertuntur in servos. 16 ) Es handelt sich hier nicht um das Jahr 355. Damalshatten die erobernden Franken allerdings ein anderes System verfolgt. Sie hatten das linke Rheinufer, bis zur See abwärts, auf eine Breitevon 300 Stadien = 10 Stunden, also über Lobberich hinaus für sich besetzt und zu Ansiedelungen benutzt und was weiter lag 30 Stundenim Umkreise in eine "Wüste verwandelt und selbst die "Weide darauf den Galliern verwehrt; die edleren Geschlechter des besetzten und ver-wüsteten Landes hatten zwar zum Schutz von "Weib, Kind, Haus und Hof das Schwert ergriffen, waren aber getödtet oder in Gefangenschaftgeschleppt worden. Am. Marceil. XVI. 2. Julian, imp. epistola ad Senatum populumque Atheniensem. opera edit Sponheim 1696. S. 279.Mamertius pro consulatu gratiarum actio Juliano Aug. c. 4, denn dieser Zustand war nicht dauernd. Julian stellte die römische Herrschaftwieder her und sie blieb bis 400 gesichert. Die durch die Franken ihrer Herren beraubten Güter (von erschlagenen oder gefangenen Hinter-