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26. Gryn in Cöln.
ie Gryn, welche zu den alten, ursprünglich die Stadt Cöln beherrschenden Geschlechtern gehörten, führtenihren Namen von dem Hause zum Gryn (ad Grinonem) den grinsenden Kopf und hatten in Schwarz drei(2.1) dergleichen gekrönte, goldene Köpfe in ihrem Wappen und einen davon auf dem Helme. So ist dasWappen in der Cölner Chronik (bei Koelhof) abgebildet und darnach die Nachbildung vorstehend in der Mitteentnommen. Dieser grinsende Kopf muss indessen ein abgerissener Leopardenkopf gewesen sein, denn in dem ältestenSiegel der Gryn finde ich diesen und nicht wie oben ein menschenähnliches Gesicht. Ob das Wappen dem Ilaus-schilde oder dieser dem Wappen sein Dasein verdankte, bleibt zu untersuchen. Man findet Fälle der letzten Art beiden beiden Cölner Geschlechtern Junckerstorf und Pfeil, genannt Scharfenstein, wo bei den ersteren der Hausschildihres Hauses zum Hufeisen auf dem Thurmmarkte, bei letzteren die scharfen Steine in dem Hausschild des Hausesauf der Cecilienstrasse die Figuren zu den Wappenbildern hergegeben haben; indessen, lässt sich einwenden, beideGeschlechter sind Jüngern Ursprungs und durch kaiserliche Verleihungen zu Adel und Wappen gelangt; nicht so dieGryn und die, nach dieser Seite mit ihnen in gleicher Lage stehenden Guldenhäuf, Leopard und Spiegel. Alle vierführten dasjenige Bild im Wappen, welches sich auch auf ihrem Stammhause als Hauszeichen vorfand; aber alle viergehörten zu den ureingeborenen Cölner Geschlechtern, und so lange die Geschichte zurückreicht, zu den regierendenHerrn der Stadt und trugen als solche ihre Wappen so früh und so lange, als von Familienwappen die Rede seinkann. Diese letztern sind aber unzweifelhaft älter als die Namen, welche in Cöln (vielleicht am frühesten in Deutsch-land) erst Ende des zwölften Jahrhunderts aufkamen. Sollten nun auch die Gryn, Leopard, Guldenhäuf und Spiegeldamals von dem Namen ihrer Häuser ihren Familiennamen erhalten haben, so folgt nicht nothwendig, dass sie auchihre Wappenbilder daher entlehnten. Lange vor den Familiennamen geben die Schreine schon die Wappen, unddieses leitet leicht auf die Vermuthung, dass die letzteren auch schon länger in der Familie waren, als die Häuser,wovon sie zuletzt sich schrieben. Hierfür spricht besonders der Umstand, dass sich in Cöln durch jüngere Liniengestiftete Häuser nachweisen lassen, denen der neue Besitzer Namen und Schild genommen und seinen Namen sammtWappen aufgedrungen hat. So z. B. bei' den meisten Häusern zum Spiegel, Scherfgin, Jüdden, Hörn und selbstGryn, so dass also bei ihnen feststeht, dass sie ihr Hauszeichen dem Wappen des Besitzers verdanken. Hierbei istindessen das Gcgentheil nicht ausgeschlossen. Denn da die Ausgrabungen von Herculanum und Pompei nachweisen,dass selbst in den ältesten Römerstädten die Häuser, freilich nicht alle, ihr Hauszeichen gehabt haben, und sichgewiss manche davon durch die Familien von einem Hause auf das andere übertragen haben, so kann am Ende dochder Hausschild eines, noch früheren Besitzthums als dasjenige, welches zu dem Familiennamen veranlasste, die Wappen-figuren hergegeben haben.
Ich habe von den Gryn, in meiner Geschichte der Cölnischen Geschlechter, Genealogie und Nachrichtenmitgethcilt, beide sind noch nicht erschöpfend, können auch hier nicht ergänzt werden; sie würden ein starkes Buchfüllen. Dagegen glaube ich der Geschichte einen wesentlichen Dienst zu erweisen, wenn ich die Beiträge dazu, welchesich in meinem Besitze finden, hier folgen lasse, theils weil sie über die Beschaffenheit der Schreinsurkunden und überihren Werth für viele Seiten der Geschichte, besonders Genealogie, Aufschluss geben, dabei einen Leitfaden fürgenealogische Studien und neues Material über manche bisher unaufgeklärte Punkte liefern. Für diese verschiedenenZwecke lasse ich denn das eine Schreinsbuch,') worin das Erbe der Gryn in der Friesenstrasse von verschiedenen Seitenzur Sprache kommt, ganz folgen, aus den übrigen Büchern dagegen nur einzelne Nota.
') Die Schreinsbüober Cülns sind die wichtigsten Urkunden dieser Stadt für Geschichte der Zünfte, Verfassung, Geschlechter,Topographie etc. Sie enthalten alle Eigenthums-Uebertragungen, Donationen, Testamente, Verpfandungen seit Anno 1200, und wenn mandie Carten hinzuzählt, noch 150 Jahre früher. Ausserdem eine Menge Statuten, welche das Schreins- und Gerichtswesen betreffen. DasInstitut, worüber ich anderswo weitläufiger gesprochen habe, erscheint eine Fortsetzung römischer Einrichtungen und steht in der ganzen
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