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Später kommt dieses Wappen in Verbindung mit dem nachfolgenden der Puechholtzer aus Magdeburgvor, und wird es zweifelhaft, ob diejenigen, welche das vereinigte Wappen tragen, hierher, oder unter das nachfolgendeGeschlecht gehören. Da indessen das vermehrte Wappen so gestellt ist, dass obige Strasse mit dem Hunde im2ten und 3ten Felde steht, das Buch aber im lsten und 4ten, so muss nach der allgemeinen Regel dieses letzteredas Stammwappen und sein Träger aus dem nachfolgenden Geschlechte dem Stamme nach entsprossen sein, daherauch von ihnen in der folgenden Nummer.
12. Pueckholzer aus Magdeburg.
%m dem Wappenbuche der k. k. Reichscanzleizu Wien findet sich ein Wappen, unterschrieben: Pueckholzer zunl Magdeburg, welches in Silber ein rothes geschlossenes Buch darstellt mit goldenem Schnitt und goldenen Krampen.Das Buch findet sich auf dem Helme wiederholt. Später findet sich dieses Wappen mit dem, unter Nr. 11,vorhergehenden vereinigt und zwar quadrirt: 1 und 4 das beschriebene Buch, 2 und 3 die Strasse mit dem Windspiele.Nach dieser Stellung sind also die Träger dieses quadrirten Wappens dem Stamme nach hierher zu zählen und nichtzu der vorigen Nummer. Nämlich Alexander Buchholtzer, dem wegen nicht angegebener Verdienste um das Kaiser-haus, de dato Wien 1. October 1556 durch Kaiser Ferdinand das Wappen vermehrt wurde und zwar quadrirt,1 und 4 in Silber ein aufgeschlagenes rothes Buch mit goldenen Spangen und goldenem Schnitt, 2 und 3 in Schwarzeine silberne Strasse mit einem schwarzen Windhunde, wie Nr. 11; auf dem gekrönten Helme zwei offene Adlerflüge],der rechte oben Schwarz mit dem rothen Buche, unten Silber; der linke oben Silber mit dem Hunde, unten Roth.In einem späteren Wappenbriefe für Christoph Pueckholtzer, de dato Insbruck 1. April 1563, von Kaiser Ferdinandist das Wappen quadrirt, 1 und 4 das beschriebene Buch in Silber, 2 und 3 in Schwarz eine goldene Strasse mitdem beschriebenen schwarzen Windspiele, auf dem goldgekrönten Helme einen offenen Adlerflug, Rechts oben Silber,unten Roth, Links oben Gold, unten Schwarz. Das erste Diplom befindet sich zu Wien in der Reichscanzlei, dasletzte daselbst in der Hofcanzlei. ')
') Bei der Wappenverleihung und Wappenvermehrung besteht von jeher, bis jetzt, in Wien im Allgemeinen die Praxis, dassderjenige, welcher solche nachsucht, das Wappenbild vorschlägt und wird lediglich geprüft, ob das vorgeschlagene von dem Gesuchstelleroder dessen Familie schon getragen worden ist und, wo nicht, ob es einer noch lebenden Familie gehört. In letzterem Falle wird dasGesuch abgeschlagen. Grade ebenso verhält es sich mit der Verleihung des Adels, wobei man sich gleichfalls den Namen wählen kann,unter dem man geadelt zu werden wünscht. Die Gesuche für das eine wie für das andere müssen mit Gründen begleitet sein , die selbst-redend nur die Gründe und Ausführungen des Gesuchstellers sind und daher auch nur als solche betrachtet werden dürfen. Dieses ist beider Beurtheilung von Wappen- und Adelspatenten wichtig, denn da die Gründe resp. thatsächlichen Auslassungen des Gesuchstellers, fallsseinem Gesuche willfahrt wird, stets wörtlich in das Patent eingerückt werden und zwar so, als wären sie die Gründe und Ausführungendes, die Urkunde ausstellenden Kaisers, so hat man sie stets als solche und deshalb für streng geprüfte und unumstössliche angesehen, wassie indessen der That nach nioht sind.
Was das obige vermehrte Wappen angeht, so müsste man nach der allgemeinen Kegel annehmen, dass ein Pueckholtz dieserFamilie durch Erbschaft oder Heirath einer Erbtochter das Wappen der vorigen Familie erworben habe, es kann aber auch sein, dass einFall vorliegt wie unten bei den Bucholtz mit den drei Löwenköpfen im halb schwarzen halb goldenen Felde, Nr. 23. Auffallend bleibt,dass das Buch einmal ein geschlossenes, ein ander mal ein offenes ist, dieses lässt auf viel Willkührlichkeit bei der Verleihung schliessen.
Fahne, Bocholts L