------- 211-------
Mass Schilling
selbst wenn sie in das gerichtliehe Protocoll wein,geschrieben werden, nichts.
Für Verträge dem Gerichtschreiber, welchersie ins Gerichtsbuch schreibt...... '/i
Für Verträge, deren Ausschrift aus dem Bucheund die Mühe sie in eine Documentsform zubringen demselben..........1
Für Verträge, dem Richter für die Besiegelung 1
Für eine Sibbe oder Kundschaft ehelicher Ge-burt vor Gericht geführt, dem Richter. . . 2dem Gerichtschreiber........1
Für die Urkunde, welche aus dem Protocollbuchein Form gebracht werden muss, jedem . . 1dem Frohnen........... l / 2
Der Richter soll dem Herkommen gemäss demFrohnen alle zwei Jahr statt Kleidung 5Rthlr. zahlen.
Den Procuratoren gebührt für jeden Substan-tial-Termin oder Recess vor Gericht ... 4
Für nicht Substantial-Recesse , z. B. Abschrif-ten, Bedenkzeit, Prorogation...... 2
Handlungen, die in der Taxe nicht festgestellt sind,soll man sich nur bescheiden bezahlen lassen.
tttcGter^tb. l )
Ihr sollet geloben zu Gott, und auf sein heiliges Wortschweren, dass ihr diesem Gerichte getreulich mit Fleissvorstehen und obliegen, auch nach dieser Stadt redlichenund ehrbaren Statuten und Gewohnheiten, sonsten aberund in Mangel derselben nach gemeinen Rechten und desheil. Reichsabschiden, dem Niedern wie dem Höhern, demArmen wie dem Reichen, nach Eurem besten Verständnissdas Recht andienen und richten, und durch keine Sache Euchdagegen ^bewegen lassen, auch von den Partheien oderNiemand anders keiner Sache halber, so im Gericht hänget,
') (Sr iji mit bei ©Ett^täorbnung pufcüjtrt. SDie (äibe berSßtofuratoren unb grofinen am @d)luffe btefeS Sanbeä.
14*