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Statutarrecht und Rechtsalterthümer der freien Reichsstadt Dortmund
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sie nicht ausdrücklich ausgenommen, mit eingerechnetwerden.

38) Auf welche erhaltene Zeit der Beklagter ohneCitation erscheinen und wofern er exceptiones Dilatoriashätte und fürwenden wolte, dieselbe soll er sämtlich undauf einmal, mündlich oder schriftlich, verständlich und förm-lich einbringen, solches auch bei allen Terminen, die wer-den von den Partheien eolligiret, oder per decretum ange-setzt, hinfürter observiret werden, und alsdann ein iederedeParthei ohne ferner Citation zu erscheinen geholten seyn.

39) Und soll hingegen dem Kläger in dilatoriis zu re-pliciren, Beklagtem zu dupliciren, in pereinptoriis aber zutripliciren, und solches iedesmahl von 14 Tag zu 14 Tag.(Es tönte dann ein oder ander Theil balder fertig werden),zugelassen seyn, bei welchen 4 Schriften es auch in per-einptoriis bleiben, und damit von beiden Theilen zum Be-scheid geschlossen werden; iedoch woferne in der viertenSchriften oder triplicis Neuerung fürgebracht würde, so daweitere Handlung erforderte (alle Gefährlichkeit bei willcühr-licher Bestrafung ausgeschlossen) soll der Richter Machthaben, nach Befindung hierüber quadruplicam et quintu-plicam, iedoch weiter nicht, zuzulassen.

40) Wann aber der Beklagter keine exceptiones dila-torias fürzubringen hat, oder da ihm die, so er eingewendet,mit Urtheil aberkennet, so soll er oder sein Anwalt ohneferner Ausflucht auf die Klage mit Nein oder Ja, auch mitausdrücklicher Kriegs-Befestigung der Gebühr, und vermit-telst Eids respondendorum (wofern die Klage vermittelstEids dandorum übergeben w T orden) zu antworten schul-dig seyn.

41) Hätte dann Beklagter einige defensional oder pe-remptoriales zu Hintertreibung des Klägers Intention, die-selbe soll er, wie oben, zugleich mit der Antwort einbrin-gen, und darauf sich mit Kosten und Schaden von derKlag zu erledigen bitten.

42) Solte nun gegen solche Antwortungen, als dieselbeAbgesetzter massen nicht rechtmässig excipiret werden, derAntworter auch nicht alterius oder weiter respondiren,sondern auf seinen Antwortungen bestehen wolte, soll er