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Statutarrecht und Rechtsalterthümer der freien Reichsstadt Dortmund
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■die untüchtige verbessert, auch nach und nach neue zuge-

leget, und die Bürger durehgehends mit ihren Eymern sichgefast und fertig zu halten, angehalten, und daran jedesmalbey der Visitation davon bereits oben erwchnet worden,ernstlich und bey nahmhafter Straffe erinnert werden, und• soll auch ein jeder Hauptmann ausser den bereits vorhan-denen noch eine leichtere Brandleiter und Feuerhackenverfertigen und nebst den Beyverordneten des Brandessich angelegen seyn lassen, dass dieselbe in guten Standerhalten, und die abgehende ohnverzüglich ersetzet und re-pariret werden mögen. Auf dass aber auch hiernächst dieBürger der Leitern versichert seyn mögen, so sollen annachfolgenden Orten der Stadt die Brandleitern und Hackenverwahret gehalten werden, als ltens an Reinoldi Kirchhoff,2tens auf der Kuckelkenstrasse, 3tens auf dem Friethoff,4tens im Hospital zum heiligen Geist, 5tens bey dem Do-minicanerkloster, 6tens bey St. Catharinenkloster, 7tens anSt. Petrildrchhoff, 8tens im Gasthause, 9tens an der Stadts-stallung, lOtens auf der Wissstrassen, inmassen E. H. Rathzur Ergänzung der abgehenden Leitern, und Hacken Selbstenzehn neue brauchbahre verfertigen, und an denjenigen Or-ten, wo selbige fehlen, aufhängen lassen wird. Es müssenaber die Beyverordnete des Brandes sich hinfuhro bestensangelegen seyn lassen, dass dieselbe an ernannten solchenOertern bedeckt, und vor Wind und Schnee und andernSchaden bewahret werden mögen, sonsten sollen zwarnauch die gegen den Brand verfertigte Wassersprützen beyder Feuersnoth so zeitig als möglich ist, gebraucht werden,es darf sich aber die Bürgerschaft darauf nicht allezeit zuviel verlassen, vielweniger auf dieselben warten, sondernmuss allemal hauptsächlich darauf bedacht seyn, dem Feuerausser dissen auf die schicklichste Weise zu steuren. In-dessen aber und da solche Sprützen viel Nutzen schaffenkönnen, so soll derselbe Abhol- und Zuführung nicht un-ordentlich und mit Confusion hergegen, sondern besondersvon denjenigen, welche von uns dazu bestelt seyn, verrich-tet, die Sprützen auch am Ort des Brandes also gestellet,und gebrauchet werden, damit dadurch dem ferneren Ein-reissen des Feuers gesteuert und das bereits brennende