------180 -------
es zu löschen nicht mehr möglich ist, und sollen zu diesemEnde die Leyendecker, Zimmer- und Mauerleute gehaltenseyn, vorerst zum Feuer zu steigen, um durch Wegschla-gung eines Theils der Ziegel und Docken, dem Einreissendes Feuers auf dem Dache zu wehren, hergegen aber einersichern Verehrung welche ihnen von uns nach verspührtemFleiss und Eifer zugeleget werden soll, zu erwarten haben.Und damit das Feuer destoweniger um sich greiffen möge,sollen in der Nachbarschaft, da das Feuer ausgebrochen,eines jeden Bürgers Hausgesinde, ihr Speck, Fett, Pechund dergleichen, welches das Feuer über die ganze Stadtausbreiten könnte, in die Keller, oder sonst auf die Erdelegen, mit nassen Tüchern bedecken und gegen das Feuerso viel möglich verwahren. Es sollen auch
21. die Eingesessene unserer Grafschaft, so bald siein der Stadt eine Feuersbrunst vernehmen, an ihren Ortendie Glocken zu schlagen, das Bauerhorn zu blasen, undalle Mansleute und Knechte mit ledernen Eymern, oderguten starken Gabeln sich eilends nach der Stadt zur Ret-tung einzustellen gehalten seyn, gestalt ihnen solches jedes-mal am freien Stuhlgerichte in unserm Nahmen durch denFreygrafen anbefohlen und bedeutet werden soll. Wenndann dieselbe, und andere Benachbarte zur Rettung sichgutwillig einstellen würden, soll solches am Rathhause an-gegeben und von dannen, wegen deren Einlassimg Bescheidund Ordnung eingeholet jedoch aber zur Einlassung alleindie Borgpforte und keine mehr, ausser ausdrücklichem Be-fehl, geöffnet werden. Und damit hierunter alle Unordnung,unzeitiges Gelaufe, Dieberey und Insolenz so viel möglichverhütet werden möge, sollen die Beyverordnete des Bran-des und der Eymer, nebst den Hauptleuten, darauf bedachtseyn, dass das Volk zur Arbeit angefrischet, beyeinandergehalten und -eher nicht bis das Feuer völlig gedämpfetworden, dimittiret'werde. Damit es dann auch an nöthigenInstrumenten, als ledernen Eymern, tüchtigen Brandleiternund Feuerhacken nicht ermangeln möge, so sollen zuforderstdie Eymer bey dem Rathhause, Gildenhaus und den vierKirchspielskirchen, wie auch dem Gasthause und Hospitalzum heiligen Geist in gehöriger Zahl und Stand gehalten,