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Zeit hero sich hieselbsten viele frömbde Betteler einfindenlassen, sondern auch in einigen Wirths-Häusern mit Weiberund Kindern beysamen versammlet häuffig auffhalten, sonicht allein die Almosen auff denen Strassen und vor denenThüren der Bürger und Einwohner suchen, sondern auchzugleich bey denen Armen - Häusern sich angeben und de-ren Einkommen einen guten Theil wegnehmen, sich gar nichtversehen am Rath-Hause zu melden und eine Beysteur zu bet-teln, worunter sich dann durchgehends freche und starckeLeute, die der Almosen nicht würdig seyn, sondern auchallerhand Land-Läuffer, loses Gesindel und müssige Vagan-ten angetroffen werden, welche die gesamiete Almosen nichtallein verschwenderischer Weise durchbringen und verzeh-ren, sondern auch unterm praetext des Betteln die Häuseraussforschen, und wenn es Gelegenheit gibt', dadurch An-lass nehmen, dieselbe zu bestehlen;
Wann aber wolgltr. Rath deine also länger nicht zu-sehen, kan;
Als wird nicht allein denen Provisorn und Vorstehernbey denen Armen - Häusern und Gilden-Armen, wie auchallen und jeden Bürgern und Eingesessenen dieser Stadtohne Unterscheid hieinit bedeutet, dass Sie hinführo denenfrömbden Land-Bettelern und Vaganten, sie haben Bücheroder nicht, weilen solche gemeiniglich falsch befunden wer-den, keine Almosen darreichen lassen sollen, sondern auchdenen Bürgern, welche die Wacht halten, so dann demPracher-Vogt und insonderheit denen Wirthen anbefohlen,dergleichen Leute, so dahier nichts zu verrichten, noch alsReisende zu passiren haben, in die Thore dieser Stadt nichteinschleichen zu lassen, hingegen anzuhalten und hiesigemCamerario anzugeben, wenn aber vor denen Häusern auffden Strassen angetroffen werden, soll der Pracher-Vogtsolche so fort auss der Stadt weisen, und sie biss an dieThoren der Stadt begleiten, die Wirthe aber deren keine
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