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Statutarrecht und Rechtsalterthümer der freien Reichsstadt Dortmund
Entstehung
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ß Pf-

Von einem Schoff Glass .........3 —

Vom Kluet wollen ...........3 —

, „ pellwollen ..........2 ■—

Was Ober-Leder ist, davon........2 6

Von 4 Pfund Leder und darüber, wenn es kein

halb Fell ist .... .' .......1 —

„ 3 oder 2 Pfund Leder........— 6

„ einer geloeden Pferds-Haut.......2 —

Zu verstellen Wagegeld und Aceise zusammen.Wann Frömbde Kramer - Waaren herein bringenund davon verkauften, was davon wieder ein-gepacket und aussgeführet wird, von einem

Pfund Schwaers...........7 6

Von einem Stück Wollen Tueh, so einer auff sei-nem Leib zum feilen Kauff bringt, imd fol-

gends wieder aussgetragen wird.....1 —

Von einein Eisernen Kessel, so allhie aussgehet . 1 —

„ „ Bungen Ofen.........1 —

„ „ Eisernen Pott.........1 —

„ „ Stab Eisen, so von Frönibden allhie ge

kauft.......-.......1 —

Vom halben Stab ............— 6

Von 5 Pfund neugemacht Kupfer oder Messing

oder Zinn .............1 —

„ einem Korb Kramer Waaren......3 —

„ „ halben oder Berdel Korb.....16

Ein Kesselschläger von einer Tragt ächergut . . 1 —

Und soll das Leinen Tuch, ehe es in Fässeren oderPacken, eingepacket oder zugeschlagen wird, dem Wage-

meister angezeiget werden, und solches demselben zu visi-tiren oder zu numeriren frey stehen.

Und soll keine Waar, so obspecificiret ist, mit unsermZoll belegt oder beschwert werden.

17. März 1758 wurde die Verordnung in ihren allge-meinen Bestimmungen wörtlich wiederholt, dagegen in ein-zelnen Sätzen des Tarifs, der nach Stüber und Pfennigenabgefasst ist, wurden Aenderungen getroffen.