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ß Pf-
Von einem Schoff Glass .........3 —
Vom Kluet wollen ...........3 —
, „ pellwollen ..........2 ■—
Was Ober-Leder ist, davon........2 6
Von 4 Pfund Leder und darüber, wenn es kein
halb Fell ist .... .' .......1 —
„ 3 oder 2 Pfund Leder........— 6
„ einer geloeden Pferds-Haut.......2 —
Zu verstellen Wagegeld und Aceise zusammen.Wann Frömbde Kramer - Waaren herein bringenund davon verkauften, was davon wieder ein-gepacket und aussgeführet wird, von einem
Pfund Schwaers...........7 6
Von einem Stück Wollen Tueh, so einer auff sei-nem Leib zum feilen Kauff bringt, imd fol-
gends wieder aussgetragen wird.....1 —
Von einein Eisernen Kessel, so allhie aussgehet . 1 —
„ „ Bungen Ofen.........1 —
„ „ Eisernen Pott.........1 —
„ „ Stab Eisen, so von Frönibden allhie ge
kauft.......-.......1 —
Vom halben Stab ............— 6
Von 5 Pfund neugemacht Kupfer oder Messing
oder Zinn .............1 —
„ einem Korb Kramer Waaren......3 —
„ „ halben oder Berdel Korb.....16
Ein Kesselschläger von einer Tragt ächergut . . 1 —
Und soll das Leinen Tuch, ehe es in Fässeren oderPacken, eingepacket oder zugeschlagen wird, dem Wage-
meister angezeiget werden, und solches demselben zu visi-tiren oder zu numeriren frey stehen.
Und soll keine Waar, so obspecificiret ist, mit unsermZoll belegt oder beschwert werden.
17. März 1758 wurde die Verordnung in ihren allge-meinen Bestimmungen wörtlich wiederholt, dagegen in ein-zelnen Sätzen des Tarifs, der nach Stüber und Pfennigenabgefasst ist, wurden Aenderungen getroffen.