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eer zu beforderlich und schleuniger Beibringung des Zehn-ten Pfennings, so uns von Erb, und Trauerfällen dem ohn-verdenklichen Herkommen nach erschienen, oder ins künftigerscheinen mögte, verordnet haben Erstlich aus unsennMittel den achtbaren Johann von Brink, sonsten aber ausdem Erbsassen den ehrenfest- und hochgelehrten JohannHubert, der Rechten Doctor, welchen die Vier und Zwan-ziger den ehrsamen Johann Dörper beigefüget, denselbenhiemit vollkommene Commission, Macht und Gewalt verleh-net, solchen zehnten Pfenning, wie von Alters bräuchlichmit Consignirung der Vcrlasscnschaft, auch Arresten, Zu-schlag und andern Excutirmittem cinzufodern, welchen zehn-ten Pfenning ein iedweder Ausländscher oder Fremder, sonicht in unser Bottmässigkeit gesessen, verrichten soll vondemselben, was er von einem Bürger oder Einwohnerdieser Stadt und Grafschaft ab intestato vel ex testamentoererben mögte, und solches nicht ererst, wenn dieser Aus-ländischer seine ererbte Güter verkaufen und wegziehenwolle, sondern alsobald nach erlangter Succession, dage-gen er doch hernach wenn er solche Güter verkaufenmögte, von diesem Zehnten Pfenning befreyet seyn soll.So sollen auch besagte unsere Verordnung hierüber mitden Ausländischen, so es begehren mögton, zu transigirenund in der Billigkeit gutlich zu vergleichen Macht haben.Jedoch allein, da die Erbschaft geringschätzig wäre, unddes Fremden Quota sich über hundert Rthlr. nicht er-strecken thäte; In andern Fällen aber ohne vorhergegangeneRelation umständlicher Gelegenheit, und unsere darauf er-langte Ratification schliesslich abzuhandeln nicht bei Macht sey.
Dabei sie dann iederzeit die angewendete Kosten inAchtung nehmen und daran seyn sollen, dass sie von denDebitoren absonderlich erstattet werden.
Da sich auch zutragen möchte, dass HausgesessencBürger aufbrechen mögten und von hinnen sich an andereOerter begeben, sollen obgemelte unsere Verordnete mög-lichen Fleisses daran seyn, dass die Nachsteuer zuforderstrichtig gemacht werde; Und damit dieselbe für ihre Müheund Arbeit ein recompenz haben möchten, seynd, ihneninsammt von ieden hundert, so durch ihre Einforderung