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Dissertatio Juris Publici Ecclesiastici De Jure Patronatus Et Singularibus Ejusdem Juribus In Ducatibus Juliae, Et Montium
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116
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116De Jure Patronatûs, & Singularibus ejusdemanimadvertere, ne in responsis a Patriae nostrae statutis aber-retur, & hunc, siquis esset, defectum supplere; (g) contraSen-responsum jurisprudentis discrepiren, das decisumeines dritten annoch erforderet werde, weilen verschiedenedecisiones sich zugleich nicht publiciren lassen, und euch,ob dieses oder jenes zu publiciren seye, zu erkenntn nichtzukommet. Diesem habt ihr euch also gemäß zu betra-gen, und 2c. Mannheim den 23 Merz 1757g.) quod sequenti renovatum Rescripto:Carl Theodor Von Gottes Gnaden Pfalzgrafbey Rhein. 2cNachdem uns von euch durch Bericht vom 3tenelapsi auch diesem angebogene sämtliche Verhandlungenund relationen ad Causam Erbge. Schleicher contraAdam Querne die gänzliche Verhältnus gehrst dargelegenworden, als finden Wir Uns hierauf bewogen, euch andurchgdgst. zu bedeuten, wie daß ihr den Vorwurf des le-vel illegitimi matrimonii, so weit solches nicht aufPrincipiis protestantium, sondern auf denen politi-schen Landes Satzungen beruhet, nicht juxta majora de-ren Referenten, sondern cum causae cognitione ent-scheiden sollet, damit daher constiren könne, ob hierun-ter in tramite juris statutarii gehandlet, oder davon(wo jedoch derenthalben zwischen denen Unterthanen, zuwelcher Religion auch selbige sich bekennen mögen, keinUnterschied gemacht) abgegangen seye, um dieses Werknur in seine rechtliche Stellung zu bringen, haht ihr die,nebst denen Relationen obrückgehende Acten einer Univer-sität, so deren streitenden Theilen Glaubens ist, zuzusen-den, als worzu euch ohnehin Rec. Rel. art. 9. §. 3. ge-nugsame Anleitung giebt; Falls aber dieselbe deren dies-seitigen Land=Rechten nicht kündig seyn solte, habt ihrselbiger solche in tantum zuzufertigen, fort nach Einlan-gang