ein so bedeutendes Industriegelände, wie es das Reisholzer ist, nicht vor den Toren Düssel-dorfs sich entwickeln können, wozu den Grundstock in Düsseldorf belegene Werke bildeten, diesich nicht mehr ausdehnen konnten 1 .
In dem 1894 in Betrieb genommenen Düsseldorfer Hafen auf der Lauswardhalbinsel sind
gewerblich ausgenutzt rund.................................................... 58 ha
Der noch unausgenutzte Teil der Lauswardhalbinsel ist groß...................... 90 ha Das Hafengelände
wovon dann aber auf Hafenbecken und Verkehrsflächen entfallen rund............. 40 ha jus tri eile Ansied-"'
so daß ausnutzbar werden noch rund.......................................... 50 ha lungen nicht in Frage
Wenn man dem gegenüber hält, daß es in Düsseldorf eine Reihe von Werken mit einerFläche von 15 bis 20 ha gibt (Mannesmann hat im Düsseldorfer Stadtgebiet 63 ha mit Anlagenbedeckt und einen Gesamtbesitz von 104 ha), so erhellt ohne weiteres, daß der Lauswardhafennur als Handels-und Umschlagshafen sowie zur Anlage kleinerer und mittlerer Industrienohne großen Geländebedarf geeignet ist.
Für großindustrielle Anlagen fehlt es dort an Fläche. Zudem liegt die Lausward west-süd-westlich zum Wohnkern von Düsseldorf. Bei der vorherrschenden Windrichtung gehenaller Rauch und alle Gerüche über die ganze Stadt, was schon zu lebhaften Klagen über diewenigen dort schon bestehenden Industrieanlagen führt. Düsseldorf muß sich aus gleichenGründen auch gegen die Neußer Absichten auf industrielle Ausnutzung des Neußer Rheinvor-geländes wehren.
Die Lauswardhalbinsel ist ein guter Handels- und Umschlagshafen und bietet in dieserHinsicht noch erhebliche Möglichkeiten für Düsseldorf. Als Industrieterrain aber istsie ungeeignet.
Im Süden Düsseldorfs, in dem Gebiet zwischen Hamm, Südfriedhof und Volmerswerth,ist, selbst wenn man auf die Erhaltung des Hammer Gemüsegebietes keine Rücksicht nehmenwollte, kein genügender Raum vorhanden 2 .
Das sind die Verhältnisse in Düsseldorf.
Wie sind nun die Verhältnisse um Düsseldorf?
Siehe S. 20.
2 Siehe S. 14.
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