weitern, um die Wohnsiedlungen — d. h. den Steuerbezirk — dieser Nomaden einzuschließen,einen gut begründbaren Standpunkt vertreten? Aber in dem Maß, als sich die Grenzen erwei-tern, ziehen diese Nomaden immer weiter und weiter hinaus, denn die Verkehrsmöglichkeitenverbessern sich ständig. Gleichzeitig haben sich der Londoner Grafschaftsrat und ähnlicheKörperschaften bei der Ausführung ihrer Wohnbauprogramme durch die Raumnot gezwungengesehen, Kolonisatoren zu werden und große Wohnsiedlungen außerhalb ihrer Grenzenanzulegen: das heißt, sie geben heute das Geld ihrer Bürger dazu aus, Steuer-wert für irgendeinen anderen lokalen Verwaltungskörper zu schaffen. Sieselbst werden keinen Pfennig dieses neuen Wertes auf dem Steuerwege her-einbringen können."
Soviel zur Charakterisierung des vom Düsseldorfer Landrat angeführten Beispiels Groß-Londons. Es zeigt im übrigen, wie analoge Verhältnisse zu gleichen Lösungen zwingen. Auchhierüber vergleiche man den erwähnten Artikel William A. Robsons, aus dem im übrigen her-vorgeht, daß die Grafschaft nichts weniger als einen Lastenausgleich zwischen städtischen undländlichen Gebieten darstellt.
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