) * ( 275 ) * (Ehrfurchtsvoll auf den König wiese; beyde aber mit den andern Händendie drey Schuh weit im Profil ausgearbeitete Crone hielten. M. d. Unters.Dignè Object de nos chants, pour qui la ProvidenceNous imposé la loix, de chanter ta louange;Peuple; vivez heureux, sous les loix de FREDERIQUE,Connoissez seul en lui des Rois, l'Homme unique3.) Unten vor der Mitte des Hauses war ein sechszehn Fuß hoch geführtesGerüste, so durch und durch grün mit Blumen beflochten, und aussen mitvielfältigen Lampions erleuchtet war; in dessen Mittel das Bildnüs SeinerMajestät des Königs in Lebensgrösse zu Pferde, mit einer darüber hangen-den grossen Crone, gegen eine Armee commandirend, hinter und neben sichseine Unterthanen, so zur Antwort auf obiger Engel Zuruf mit gegen dieVorsicht Nro. 1. gewandten Angesichtern und ernsthaften Geberden ausriefen:Ciel, Exauce nos voeux, conserve ce Heros:Dont la Noble Valeur fait tout notre Repos;Daigne lui prolonger ses jours si glorieux,Car ce sont eux, qui seul peuvent nous rendre heureux.4.) Zur rechten Seiten des Königs stand in einem grossen runden Rahmender schwarze gecrönte Adler, mit dem Oelzweig im Schnabel, Schwerdt,Scepter und Donnerkeilen in den Klauen haltend. Mit der Devise:Noli me tangere.5.) Zur Linken in Form des vorigen der Nahmenszug F.R. M. d. Dev.Semper Augustus.6.) Im ersten Stock im Fenster zur Rechten präsentirte sich die Gerech-tigkeit, ganz sicher in einem Lähnstuhl schlafend; zur Seite derselben kamder Friede und Minerva, sich einander umarmend, und über die Sicherheitder Gerechtigkeit verwundernd; der Friede erschiene, nahm die Gerechtigkeitbey der Hand und zohe sie auf, sprechende:Du Goͤttin der Gerechtigkeit.Wach auf, der König kommt! Es ist nun hohe Zeit!7.) Gegen über zur Linken ein Tempel und Altar, worauf einige Herzenbrannten; andere aber ihre Herzen auf den Händen zum Opfer beybrachten,zum Zeichen der Treue und Dankbarkeit. Mit der UnterschriftLaßt uns des Helden Muth besingen,Und Ihm ein treues Opfer bringen!Mm 22.) Zur
Druckschrift
Umständliche Nachrichten von der Nahmens Sr. Kön. Majest. in Preussen den 10., 11. und 12. Merz 1763 vollzogenen Besitznehmung der Clev-, Mörs- und Geldrischen Provinzen und von den darinn vorgegangenen feyerlichen Freudensbezeugungen über den den 15. Febr. b.J. zu Hubertusburg geschlossenen Frieden
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