( 16)**(Nr. 6.Publicandum wegen des geschlossenen Friedens.Nachdem es durch den Beystand des Allerhöchsten nunmehro mit denen Friedens-Unterhandlungen zwischen Sr. Königl. Majestät in Preussen / unserm aller-gnädigsten Landesherrn / und denen Wienerschen / Königlich Pohlnischen und Chur-sächsischen Höfen / nebst inclus. derer Reichsstände / dahin gekommen, daß die des-halb vorhin bereits gezeichnete Tractate von allen Seiten ratificiret / und dadurchdieses heilsame Friedenswerk völlig bestättiget und geendet worden / nach welchenunter andern Allerhöchstgedachter Sr. Königlichen Majestät in Preussen alle DeroStaaten und Länder / so bey letzterem Kriege bisher noch von andern occupiretgewesen / wieder völlig restituiret werden / wovon Allerhöchstgedachte Se. Königl.Majestät durch eine eigene Cabinetsordre de dato Dahlen den 1. März c. DeroObristen eines Regiments Husaren und Commandanten Dero zu Wiederbesitzneh-mung der Königl. Preussischen am Niederrhein und Maaß gelegenen bishero vondenen Französischen Trouppen occupirt gewesenen Provinzien detaschirten Corps/Herrn von Bauer / Nachricht zu geben allergnädigst geruhet haben / mit dem Be-fehl / seiner Orten das Erforderliche deshalb zu publiciren.Als haben nur gedachter Herr Oberster von Bauer / bey gegenwärtig bewürk-ten Wiederbesitznehmung der Königlichen Preussischen hiesigen Provinzen, auchnicht versäumen wollen / dieses vorerwehnte glückliche Evenement öffentlich hierdurchbekannt machen zu lassen / mithin alle und jede Unterthanen an ihre Allerhöchst-gedachter Sr. Königl. Maj. ihrem allergnädigsten Herrn und Landesvatter / vorhingeleisteten theuren Eydespflichten zu erinnern.Es lebe Seine Majestät, der König!N.2Zweytes
Druckschrift
Umständliche Nachrichten von der Nahmens Sr. Kön. Majest. in Preussen den 10., 11. und 12. Merz 1763 vollzogenen Besitznehmung der Clev-, Mörs- und Geldrischen Provinzen und von den darinn vorgegangenen feyerlichen Freudensbezeugungen über den den 15. Febr. b.J. zu Hubertusburg geschlossenen Frieden
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