)**( 14)**(geschehene Auswechselung derer Allerseitigen Ratificationen völlig bestätiget und be-richtiget / und dadurch dem bisherigen blutigen und landverderblichen Kriege einglückliches Ende gemacht worden.So wird solches jedermänniglich hiemit kund und bekannt gemacht / damitSr. Königl. Majest. in Preussen, unsers allergnädigsten Herrn, sämtliche Reicheund Lande / absonderlich aber Dero Armeen und Trouppen / und die selbige com-mandirende Generalität / Gouverneurs und Commandanten in den Provinzen /Vestungen und Städten oder auf dem Lande / Chefs und Commandeurs der Regi-menter / Staabs=Officiers und Gemeinen / wie auch alle andere und jede Sr.Königl. Maj. Unterthanen / wes Standes / Würden oder Condition dieselben seynmögen / darnach sich eigentlich und genau achten und richten können; auch hinfürowider Ihro Maj. der Käyserin und Königin von Ungarn und Böhmen / wie auchIhro Maj. des Königs von Pohlen und Churfürsten zu Sachsen Reiche und Lande/so Derselben Armeen und Trouppen / auch sämtlichen Unterthanen / sie mögen seynwes Standes oder Würden sie wollen / bey unausbleiblicher schwerer Strafe nichtsFeindliches unternehmen lassen sollen.Hieran geschiehet Sr. Königlichen Majestät / unsers allergnädigsten Herrn /ernster Wille und MeynungDer Allerhöchste wolle Seine Königliche Majestät / unsern theuresten Landes-Vater / nebst dem gesamten Königlichen Hause bey beharrlichem hohen Wohlergehenbis in die späteste Zeiten erhalten / Seiner Königlichen Majestät Thron je längerje mehr befestigen und verherrlichen / und unter Dero weisen und beglückten Re-gierung uns fernerhin einer unverrückten Ruhe und Wohlstandes geniessen lassen.Nr. 4.Von GOttes Gnaden Friderich, König in Preussen, ꝛc. ꝛc. ꝛc.Liebe Getreue! Nachdem es durch Göttlichen Beystand und Seegen dahingediehen / daß den 15ten vorigen Monaths zu Hubertsburg ein erwünschter Friedezwischen Uns und der Käyserin Königin von Ungarn und Böhmen Maj./ wie auchjhro Majest. dem Könige von Pohlen, Churfürsten zu Sachsen, glücklich ge-schlossen / und nunmehro von allen Seiten ratificiret und bestätiget worden / wodurchWir zu dem rechtmässigen Besitz Unserer hiesigen Lande wieder gelangen;So
Druckschrift
Umständliche Nachrichten von der Nahmens Sr. Kön. Majest. in Preussen den 10., 11. und 12. Merz 1763 vollzogenen Besitznehmung der Clev-, Mörs- und Geldrischen Provinzen und von den darinn vorgegangenen feyerlichen Freudensbezeugungen über den den 15. Febr. b.J. zu Hubertusburg geschlossenen Frieden
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