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4 (1878) Urkundenbuch des Geschlechts Momm oder Mumm : II
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könnte, immassen er es nicht anderster machen wolte, gleichwie ors gefunden, und könten Ihm Hochf Gnaden dero ver-meinte Erbrechten bey Ihro Königl. Majestät in preussenbehaupten und aussmachen, müssten sie erleiden und werendamit woll zufrieden. Kotarius Kehlman von Hattingen, welchereinschrieb und das prothocollum iührte, gab zur Antwort,man gestünde Ihr Hochf. Gt. von Essen alda keine Erbrech-ten und were schwär öfters attentirt worden, auch Hr. DoetorAurelius selig vor langen Jahren nahmen» Ihrer HochfGr. dagewesen wegen der einbrennung, worauff jedoch nichtserfolgt, sonderen were also iederzeit geblieben, woraufich dan nahmens Ihrer Hochf. Gr. gegen dieses Verfahrenund Abweisung feyerlichst prote^tirt. mit Vermelden, es re-servirten sich Ihro hochf Cr. dero rechten et quaevis oppor-tuna dagegen bevor, undt selbige gehörigen orts suchen aus-zufahren und zu behaupten, also geschehen aldendorff prae-sentibus supra nominatis testibus anno et die quibus supra.Per modum siinplicis prothocolli latiore extensione qua-tenus opus semper salva Willi. Franciscus Hesselman jmpauth. notarius publicus. manupropria.

1020. (503.) Zeugniss des Hobsfrohnen Brinkman1719. 31. Aug. Ebenda.

Ahm 31. Aug. 1719 ist der ITobstfrohne Herman Brinck-man vber die Gerechtigkeit Ihrer Hochf. g. in der olden-dorffer Marck abgehöret worden, So aussaget, dass vormahlsBungart zu Aldendorp nahmens Ihrer hochf. g. die Scharbeileals Förster gehabt, welche von dem Haus aldendorp diesemweggenohmen worden. Er Hobstfrohne wäre voi"nals selbstbey der Einbrenung öfters gewesen zu Zeiten des HerrnMumm und b/>bsschultheiss Steinacker vnd mit diesen bey-den Herrn zu Mittag mit zu essen blieben

Im Bungartshoffe wäre jederzeit gebrand worden, voretwa zwantzig oder mehr jähren hetten noch Ihre hochf. G.8 Schweine einbrennen lassen, alss auf den 4 ten Theil, woraufdamals die Mast gesetzet worden.