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4 (1878) Urkundenbuch des Geschlechts Momm oder Mumm : II
Entstehung
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Ahndungen per expressum reservirt. So [geschehen im JahrIndiction. kayserlich Regierung, Monat, Tag, Stunde undOrt -wie gemeldt in Gegenwart Friedrichen Bonsiepen, undEverten Eickelenkamp als hiezu specialiter beruffener glaub-hafter Zeugen.

Weilen dann ich auss Rümisch-kayserlicher Macht offen-barer Notarius obgemeldte praesentation, protr-staiion, undReservation nach inhalt der geschehenen requisition verrichtet)auch allem übrigen sampt denen Zeugen zugegen gewesenbin vnd angehöret: So habe gegenwärtiges offene instru-ment hierüber verfertiget dasselbe mit meiner hand geschrie-ben , unterschrieben , auch mit meinem Notariat Siegel be-festiget.

Conrad Crux Imp. auth. Publ. ac in Aula Regia

(L. S.) Clivensi immatriculatus ad praemissa specialiterrequisitus Notarius.

1019. (502.) Notarialaet, worin Herr von Mummeabermals die Ansprüche der Äbtissin vonEssen auf Schweinemast in der AldendorferMark abweist. 1707. 6. Oct.

Aus dem Düsseldorfer Staatsarchiv. Abth. Essen.

Als mich ahm 6. Oct. 1707 auf erhalten gnädigste Com-mission aus Hochfrstl Essender Cantzeley mit Zuziehungdarzu sonderlich requirirter gezeugen, benehmlich DiederichenKlinckbammer und Jobsten Krumpen nacher Aldendorpf be-geben umb bey dasiger einbrennung der Schweine nahmensIhr Hochfürstl Gnaden, meiner gnadigsten Fürstin undfrawen dehnen ahnwesenden Erbgenossen und Interessentencategorie zu fragen , ob sie Ihrer Hochf Gnaden Schweine,welche ich zu dem End in der Nähe stehon hette vermöge<lero von vralters habender Erbrechten zugleich mit einbren-nen wolten oder nicht? worauf der Herr von Mummemihr zur Antwort geben mit höfflicken Worten, es thete ihmleidt, dass er hierin Ihr hochfürstl. G. nicht willfahren