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1021—1022. (504-505.) Die Äbtissin von Essen undder Abt von Werden beschweren sich beider Regierung zu Cleve, dass der märkischeWaldförster Dahnert sich anmasse, das Amteines Holtz-Marckenrichters in der Wenigerund Altendorfer Mark auszuüben. 1. Sept.1719. Es wurde darauf verfügt wie folgt:
Friedrich Wilhelm König.
Lieber Diener Wir communiciren Euch hierbey Wasdie FürstinD zu Essen wegen der Weniger Marck und anwaldtdes Abten zu Werden wegen der altendo.iffer Marck re-monstriret und gebetten haben ; TJndt befehlen Euch darauffhiermitt in Gnaden Euch nach der Beschaffenheit diesesmit Fleiss zu erkündigen und Uns davon mit Zurücksendungder beyden Einschlüssen anhero mit dem allerforderlichstenpflichtmässig zu berichten; Geben Cleve in TJnserm Ambts-Cammerrath d. 12. Sept. 1719 An den Märkischen Waldt-förstern Dahnert
Damit endigen die Acten.
1023. (506.) Verzeichniss der Marchioten in der Alden-dorper Mark, unter Angabe der Personen,denen wegen der von ihnen bewohntenScholle das Nutzungsrecht an der Mark zu-stand, sowie der eigentlichen (Ober-) Eigen-tümer jeder Scholle und der damit verbun-denen Anzahl der Schaaren (BTolzantheile).
Auszugsweise entnommen einer Handschrift des 16. Jahr-hunderts, 7 actorum, unter Beibehaltung der darin vorkom-menden 4 Abtheilungen.