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Notarium, dass ihr euch mit Zuziehung zweyer Zeugen zudem Ort wo die Einbrennung heutiges Tags geschehen wirderheben und mit Zuziehung des hobsfrohnen HermannenBringmans die Schweine in loco praesentiren und einzubren-nen ersuchen fals aber über Versehen dieselbe nit angenom-men werden wollten, dawieder öffentlich und feierlichst pro-testiren Ihr hochfürst Gnaden alle dienliche Rechtsmittelnund Ahndung per expressum veserviren den gantzen Verfolgwoll ad notani nehmen und darüber instiumentum vel in-strumenta für die Gebühr mittheilen wollet. Des HerrnNotaril dienstwilliger G. A Limpurg.
"Wann nun sothaner schriftlicher Requisition kraft tra-genden Ampts mich nicht entschlagen können, so habe michdarauf mit untengemeldten Zeugen und dem Hobsfrohnennach dem Orte wo die Einbrennung geschähe, nehmlieh nachbungartshoff verfüget, die Schweine, deren acht an der Zahlgewesen in loco , nllwo der H e r r v o n M n m m in personsampt den Markgenossen gegenwärtig gewesen nahmens Ihrhochfürst. Gnaden Ton Essen präsentirt undt einzubrennenersucht, es hat mir aber der Herr v. Mum zur Antwortgegeben, dass solches nicht geschehen würde, weilen er indem Mark-Register davon nichts annotirt gefunden. Es hatauch wollgemeldter Herr von Mum den übrigen gegen-wärtigen Markgenossen dieses mein Ansuchen öffentlich zuer-kennen gegeben und dabei gefragt, ob iemandvon denMark-genossen wäre, dem bewusst, dass Ihr hochfürst G. von Essendazu berechtiget wären oder jemals Schweine einbrennenlassen, es hat aber keiner mit ja oder nein darauff geant-wortet, aussgenomen einem, welcher, wie ich vernommen,Brinkman heisset, der folgende Antwort gegeben, er wüsstesich nicht zu erinneren, dass Ihrhoehf. G. Schweine in alten-dorffer Marck einbrennen lassen, fals dieselbe dazu berech-tiget, mögte davon Sohein und Beweisthumb vorgebrachtwerden, ehe und bevor aber solches geschehen, solten keineSchweine eingebrand werden, Worauff ich dann obige Requi-sition allen anwesenden deutlich und klar vorgelesen undnach deren Inhalt wegen geschehener Verweigerung öffent-lich und feyerlichst nahmens hochgedachter Ihr hochf. g.protestirt auch deroselben alle dienlichen Rechtsmitteln und