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rieht eröffnen lassen. Es wäre nur ein Theil der Marckge-nossen anwesend befunden worden und darunter Fried. Ma-thias von Syberg, Herr zu Kemnade, Ehemann der WittweMumm, begleitet von einem Notar und vielen, theils mit Ge-wehr, theils mit Zaunstecken bewaffneten Dienern uud Knech-ten , welche durch Protestiren, Schreien und Drohen denHölting unmöglich zu machen versucht, auch einige derAnwesenden vertrieben hätten, endlich aber, als Aureliusund seine Marckgenossen nicht hätten weichen wellen, abge-zogen seien. Darauf wäre von den Zurückgebliebenen derFörster von Aldendorf abgesetzt, an seine Stelle eiu neuermittelst Decret des Aurelius ernannt und hiermit das Gerichtbeendigt worden.
Eine Nachschrift von der Hand des Aurelius erzähltweiter: dass, nachdem er von der Gerichtsstätte nach Essenzurückgeritten, die Nachricht eingel mfen sei, Syberg habemit seinen Leuten vom Förster Bungard durch Miss-handlung die Herausgabe der Schaarbeile und Brenneisenerzwungen.
2. Gemäss Act des Notars Kiollman , den Syberg zurDarstellung des Herganges mitgebracht hatte, protestirte letz-terer gegen das Verfahren als illegal, erklärte es für nich-tig, that die nöthigen Schritte, um seine Abhaltung zu ver-hindern und entfernte sich mit der Aufforderung an dieAnwesenden, das Ungesetzliche durch ihr Bleiben nicht zuunterstützen.
1014. (497.) Klageschrift der Äbtissin gegen Sybergwegen seines Verhaltens in und nach demHölting vom 6. Juli 1684. de dato 26. Aug.1684. Ebenda.
Sie theilt dem Drosten v. Heyden mit, dass die Ladung zudem Hölting nicht am 2. Juli habe publiziit werden können,weil an diesem Tage der Pastor mit der Gemeinde in Prozessionausgezogen sei, um Regen zu erflehen, dass aber am 5. Juli, als