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an dem vom Churfürsten eingesetzten Beilage, die Einladunganf den folgenden Tag, nämlich R. Juli stattgehabt habe.An diesem Tage nun sei Syberg mit seinen Dienern und zu-sammengerafften Hausleuten zum Holzgericht gekommen, habedarin so viel protestirt, comminirt, insaniret, dass keiner deressenschen Beamten habe zu Worte kommen können. Dabeihabe er den, beim Holzgericht anwesenden Bauern erklärt,wenn sie nicht sofort von dannen gingen, so wolle er ihnenbald Püsse machen, wobei er auf seine Diener gewiesen, dieer mit Hacken und Stecken in der Strasse stehen gehabt. Erhabe sich überhaupt so betragen, dass man desshalb nochan den Churfürsten seil st zu berichti n Bich vorbehaltenmüsse. Es sei ihm zuletzt gelungen, einen grossen Theilder Markengenossen nach seinem Hause Aldendorf zu brin-gen, wo sie mit Bier beschenkt und zur Unterschreibungeiner anmasslichen Schrift veranlasst seien. Schliesslich habeer sich mit seinen bewaffneten Dienern und dem alten Ge-nuit in das Haus des esseuer Förster Bungart begeben unddenselben so lange „Wund und blau" geschlagen, bis er dieScharbeile und Brandeisen herausgegeben. Sie bittet nun:den Syberg /ur Rückgabe der Beile und Eisen und zurZahlung von Schmerzengeldern an den Förster zu vermögen,welches wir, so schliesst die Schrift, bey Sr churf. Durch-laucht, dero wir ebenmässig berichten werden, zu rühmennicht vnderlassen wollen und seien dem Herrn Drosten zuerweisung angenehmer freundtschaft hinwiederum erbietig.
1015—1016. (498-499.) Decret des Drosten vom15. Sept. auf die Klage vom 26. August,sammt Antwort-Schreiben an die Fiirstabtissinvom 16. Sept. 1684 Ebenda.
Anno 1684 den 15 ten Tber. Herr Doctor Aurelius fürstl.Essendischer Rath, Nahmens Ihro fürstlich Gnaden zu Essenschickte durch den Hobesboth Herman Brinckman von Stehle,