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Christoph Mum von Schw art seil-st ein auf sein Abschiedsgesuch ein rühm-liches Zeugniss über sein Verhalten. 8. Mai1679.
Von Gottes Gnaden Ernest Augustus, Bischoff zu Osna-brück, Hertzog zu Braunschweig Vndt Lüneburg etc. Dem-nach der Edell Vest Undt Manhaffter Christopffer Mum vonSchwartzenstein zwey Jahr Undt Sechs Monath, alss achtMonath für Obristwachtenmeister Undt die Übrige zeit fürObristlieutenant zu Unseren Kriegsdiensten Unter Unserenlavallischen Regiment gestanden, sich yn Wehrender solcherZeit tapffer verhalten, "Wie solches einem rechtschaffenenObristlieutenant Wohlanstehet Uud gebühret, Undt wir darobein ständiges Gefallen getragen, Undt Ihn zu Unsern Kriegs-Diensten gerne langer behalten "Wollen, Wan Wir nicht eineReforme bei Unseren Trouppen Vorzunehmen nöthig gefun-den, Undt Er also seiner Pflicht urdt Dienste erlassen wor-den , dannhero Unss ErUmb einen Abscheidt Unterthänigstangesuchet, Welchen Wir Ihm in Gnaden hiermit ertheilenWollen.
So gelanget an alle Undt Jede Potentaten Deroselbeuhohe Undt Niedrige Militair Undt Civil-Bediente, auch sonstjedermanniglieh Unser respective freundliche Gunst Undtgnädiges gesinnen Obgemelten Obrist-lieutenant auf Begeben-heit allen gnädige Gunst undt geneigten Willen Undt Be-förderung zu erweisen Undt Wiederfahren zu Lassen, Welcheswir umb jedweden , staudesgebühr Nachhier wieder zu er-kennen erbietig. Geben In Unser Residentz Ossnabrück d.8. May 167'.).
Abscheidt h. Ohristl. Mumm.
Ernst August.
1004. (487.) Die fürstl. Essener Canzlei ermäch-tigt den Hobesfrohnen des Hofes Eicken-scheid, Evert Brinkman, bei der auf den